Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

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3. Konfulatwesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Dolmetscher Vassel zum Konsul in Fes 
zu ernennen geruht. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Carl Friese, an Stelle des 
auf seinen Antrag ausgeschiedenen Herrn J. W. Kroesmann, zum Vizekonsul in Bocas del Toro 
(Panama) zuzernennen geruht. 
Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Madrid beauftragten Vizekonsul Bünz ist auf 
Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für die Dauer der Vertretung die Ermächtigung erteilt 
worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, 
Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem bei der Kaiserlichen Gesandtschaft in Tanger beschäftigten Legationssekretär Freiherrn 
von Rotenhan ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des 
Gesetzes vom 6. Februar 1875 für das Gebiet von Marocco die Ermächtigung erteilt worden, in Ver- 
tretung des Kaiserlichen Gesandten bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz- 
genossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer, vorzunehmen und die 
Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Manila beauftragten Vizekonsul Heiutze ist 
auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 
6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige 
Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von 
solchen zu beurkunden. 
Dem venezolanischen Generalkonsul in Hamburg, Dr. Jos Ignacio Cärdenas, ist namens des 
Reichs das Exequatur erteilt worden. 
Dem Generalkonsul von Honduras in Berlin, Max Misch, ist namens des Reichs das Exequatur 
erteilt worden. 
Dem Vizekonsul bei dem Konsulat von Panama in Kiel, Franz Bündgens, ist namens des Reichs 
das Exequatur erteilt worden. 
4. Marine nud Schiffahrt. 
Das vierte Heft des achtzehnten Bandes der im Reichsamt des Innern herausgegebenen „Ent- 
scheidungen des Ober-Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs“ ist im Verlage von 
L. Friederichsen & Co. in Hamburg erschienen und zum Preise von 3 .X& zu beziehen.
	        
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