Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

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Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Bukarest beauftragten Generalkonsul Jentzsch 
ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats die Er- 
mächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und 
die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem Verweser des Kaiserlichen Vizekonsulats in ,uschär Dolmetscher-Aspiranten Waßmuß, ist auf 
Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Fe- 
bruar 1875 für den Amtsbezirk des Vizekonsulats, soweit er persisches Gebiet umfaßt, die Ermächti- 
gung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit 
inschluß der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, 
Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem Verwalter des Kaiserlichen Konsulats in Jassy, Dragoman Zorn, ist auf Grund des § 1 des 
Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung erteilt worden, 
bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heiraten. 
und Sterbesle von solchen zu beurkunden. 
Dem Kaiserlichen Vizekonsul Eduard Webber in Spezia ist die erbetene Entlassung aus dem 
Reichsdienst erteilt worden. 
2. Versicherungswesen. 
Bekantmachung, 
betreffend die Beaufsichtigung einer privaten Versicherungsunternehmung durch die 
Landesbehörde. 
  
Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 20. März 1909 bestimme ich auf Grund des 
6 3 Abs. 2 des Versicherungs-Aufsichtsgesetzes im Einvernehmen mit den beteiligten Landesregienunen, 
daß bis auf weiteres die Pensionskasse der Beamten der Firmen: F. G. Sohre in Dresden, F. G. Sohre 
in Berlin, F. G. Sohre in Deuben und Heinrich Berger & Co. in Ostritz mit dem Sitze in Dresden, 
obgleich sie ihren Geschäftsbetrieb über das Gebiet des Königreichs Sachsen hinaus erstreckt, durch die 
Königlich Sächsische Landesbehörde beaufsichtigt wird. 
Berlin, den 11. Mai 1909. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Caspar.
	        
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