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BZentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Neichsamte des Innern.
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Ju bettehen durch alle Vostanstalten und Huchhandlungen.
XXXVII. Jahrgang, Berlin, Freitag, den 18. Juni 1909. Nr. 25.
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1. Konu foaolatwesen.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Wilhelm Abermeth zum
Vizekonsul in Jekaterinoslaw zu ernennen geruht.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Fabrikbesitzer Wilhelm Schaumann
zum Vizekonsul in Jakobstad (Finland) zu ernennen geruht.
Dem Kaiserlichen Konsul Wendschuch in Nanking ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai
1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die Er-
mächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Neichsangehörigen und Schutzgenossen,
mit Einschluß der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer, vorzunehmen und die Geburten,
Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem Königlich Serbischen Generalkonsul Ludwig Przedecki in Breslau ist namens des Reichs
das Erequatur erteilt worden.