Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

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Nr. 272, 273 und 274 des Zolltarifs —, die für die Chemische Fabrik von W. C. Fikentscher in 
Marktredwitz in Ballons eingehen; 
dem Steueramte Burgkundstadt im Bezirke des Hauptzollamts Bamberg die Befugnis zur 
Erledigung von Zollbegleitscheinen II und Tabakversendungsscheinen II. 
Königreich Sachsen. 
Das Nebenzollamt II Untersachsenberg führt in Zukunft die Bezeichnung Nebenzollamt II 
Obersachsenberg. 
Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha. 
In Zella-Mehlis ist ein Zollamt errichtet worden, das die Bezeichnung „Zollamt Zella-Mehlis" 
führt und dem folgende besonderen Befugnisse beigelegt sind: Erledigung und usfertigung von Zoll- 
begleitscheinen 1 über Stückgüter der Tarifnummern 629, 665, 670 und sämtlicher Tarifnummern der 
Abschnitte 17, 18 und 19 des Zolltarifs, soweit nicht die Abfertigungsbefugnisse auf Grund des 
§ 4 Z. T. G. beschränkt sind; Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs; 
Erledigung von Zollbegleitscheinen II und von Ubergangsscheinen über Bier. 
Dem Steueramt Ohrdruf sind die bisherigen besonderen Befugnisse entzogen worden. 
Herzogtum Anhalt. 
Dem Steueramt I Cöthen sind folgende Befugnisse beigelegt worden: Erledigung von Zoll- 
begleitscheinen I über für die Bernburger Solvay-Werke aus dem Ausland unter Eisenbahnwagen- 
verschluß oder ohne Verschluß eingehenden leeren Stahlflaschen — Tarifnummer 803 —, die entweder 
mit Gasen gefüllt aus dem Inland nach dem Ausland ausgegangen waren oder zur Befüllung mit 
Gasen und zur Wiederausfuhr nach dem Ausland bestimmt sind; 
Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über ausländische, im Inland mit Gasen gefüllte 
Stahlflaschen — Tarifnummer 379 —, die für die Bernburger Solvay-Werke leer eingegangen sind, 
zum Zwecke des Nachweises der Wiederausfuhr. 
Veränderungen in den Abfertigungsbefugnissen, die den Zoll- und Steuerstellen 
auf Grund der Ausführungsbestimmungen zu § 4 des Zolltarifgesetzes erteilt worden sind. 
  
- Königreich Bayern. 
Der Zollexpositur am Bahnhof Augsburg im Bezirke des Hauptzollamts Augsburg ist die 
Befugnis 64 erteilt worden. 
Freie Hansestadt Bremen. 
Der Zollabfertigungsstelle Hohetor im Bezirke des Hauptzollamts Kaiserstraße sind die Be- 
kuiss 5 4, 8 bis 11, 14 bis 18, 21, 28 bis 30, 35 bis 40, 49 bis 61, 63, 64, 67 bis 75 
ertei orden. 
Dem Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern in Breslau, Königlich Sächsischen Oberfinanzrat 
Dr. Gäbler-Knibbe ist von Seiner Majestät dem König von Sachsen der Titel und Rang eines 
Geheimen Finanzrats verliehen worden.
	        
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