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Direktivöczirk
Hauptamtsbezirk
—
Nechnungsjah
Erzengung und Absatz de
Auleitung zum
Die von den Hauptämtern vorzulegende Nachweisung if
amtsbezirk zu beziehen und die Schaumweinfabrilen einzi
. Die von den Direktiobehörden mit je einer Ausfertigt
einzusendende Hauptnachweisung hat den ganzen Direl
weisungen der Hauptämter“ in je einer Summe anzug
in der Spalte 2 zu ändern in „Zahl der Schaumweinfak
chaumwein aus Fruchtwein ohne Zusatz von Tranben
derer Linie nachzuweis
4. Die Angaben für sEzu Spalten 3, 5 bis 12 und 14 bis
Angaben für die Spalte 13 den Anmeldungeu zur Zurüch
entnehmen. Die Angaben für die Spalte 4 find nötigen
ie der Spalte 8 sind die nach dem Lagerbuch
und in der Spalte 6 die nach dem Lagerbuche zur Ausful
anzugeben, beide Mengen jedoch abzüglich des nach § 19
für ferligen unversteuerten Schaumwein zu sorüssgebrachtene
uf der vierten Seite sind in Spalte a die
Pilcb und abzüglich lea Erstattungen für un
des Rechnungsjahrs wirklich gezahlten Beträge der B.
nahmeübersicht.
Doppelflaschen find siels als 2 ganze Flaschen anzusetze
achtel Flaschen.
ei den Zusammenrechnungen am Schlusse dr
der Spalten 11 bis 13 find halbe, viertel und achtel Flas
Überschießende Seil-, einer ganzen Flasche sind dabei auße
In der Spalte 17 ist gegebenenfalls insbesondere die
flaschen Schaumwein anzugeben.
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. In der Hauptnachweisung ind die für die einzelnen e
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fewiesenen Summen gegenüberzustellen und die Mehr- ol