Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

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Direktivöczirk 
Hauptamtsbezirk 
— 
Nechnungsjah 
Erzengung und Absatz de 
Auleitung zum 
Die von den Hauptämtern vorzulegende Nachweisung if 
amtsbezirk zu beziehen und die Schaumweinfabrilen einzi 
. Die von den Direktiobehörden mit je einer Ausfertigt 
einzusendende Hauptnachweisung hat den ganzen Direl 
weisungen der Hauptämter“ in je einer Summe anzug 
in der Spalte 2 zu ändern in „Zahl der Schaumweinfak 
chaumwein aus Fruchtwein ohne Zusatz von Tranben 
derer Linie nachzuweis 
4. Die Angaben für sEzu Spalten 3, 5 bis 12 und 14 bis 
Angaben für die Spalte 13 den Anmeldungeu zur Zurüch 
entnehmen. Die Angaben für die Spalte 4 find nötigen 
ie der Spalte 8 sind die nach dem Lagerbuch 
und in der Spalte 6 die nach dem Lagerbuche zur Ausful 
anzugeben, beide Mengen jedoch abzüglich des nach § 19 
für ferligen unversteuerten Schaumwein zu sorüssgebrachtene 
uf der vierten Seite sind in Spalte a die 
Pilcb und abzüglich lea Erstattungen für un 
des Rechnungsjahrs wirklich gezahlten Beträge der B. 
nahmeübersicht. 
Doppelflaschen find siels als 2 ganze Flaschen anzusetze 
achtel Flaschen. 
  
ei den Zusammenrechnungen am Schlusse dr 
der Spalten 11 bis 13 find halbe, viertel und achtel Flas 
Überschießende Seil-, einer ganzen Flasche sind dabei auße 
In der Spalte 17 ist gegebenenfalls insbesondere die 
flaschen Schaumwein anzugeben. 
  
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. In der Hauptnachweisung ind die für die einzelnen e 
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fewiesenen Summen gegenüberzustellen und die Mehr- ol
	        
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