Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

Dem Zollamt 1 Crefeld Güterbahnhof ist die Befugnis zur Ausfertigung von Schaumwein- 
und Zigarettenbegleitscheinen beigelegt, dagegen die Befugnis zur Abfertigung von nicht unter stehender 
Kontrolle eingesalzenen Gegenständen gegen Abgabenvergütung entzogen worden. 
Dem Zollamt ! Duisburg Parallelhafen im Bezirke des Hauptzollamts Duisburg sind folgende 
Befugnisse erteilt worden: 
ç Ausfertigung von Begleitscheinen I und lI über inländisches Salz; sämtliche Befugnisse im 
Eisenbahnverkehr ohne Einschränkung; Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein. 
Außerdem besitzt dieses Amt die Befugnis zur Untersuchung des vom Ausland eingehenden Fleisches. 
Ferner ist erteilt: 
dem Hauptzollamte Sigmaringen die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über 
Gegenstände der in Abschnitt 1 des Zolltarifs kusgeführten Art, soweit sie nicht der Fleischbeschau 
unterliegen oder auf Grund der Bestimmungen in Teil II Nr. 3 der Anleitung für die Zollabfertigung 
von der Abfertigung bei diesem Amte ausgeschlossen sind, sowie die Befugnis zur Erledigung von 
Begleitzetteln über Traubenwein in Fässern und Kesselwagen und über Weinmaische; 
** dem Zollamt I Hechingen im Bezirke des Hauptzollamts Sigmaringen die Befugnis zur Aus- 
fertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 über Erzeugnisse der Feinmechant (Tarif- 
nummer 891), die für die Firmen Gebr. Bosch und Johann Bosch & Söhne in Jungingen eingehen 
und von diesen wieder ausgeführt werden, sowie zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Waren 
der Tarifnummern 453 bis 457 und 550 und über Reisegerät und die damit eingehenden zollpflichtigen 
aren; 
dem Zollamte II Pinneberg im Bezirke des Hauptzollamts Altona die Befugnis zur Ausferti- 
gung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Eigelb und leere Umschließungen sowie zur Ab- 
fertigung solcher Waren, wenn sie als Begleitscheinsendungen unter Eisenbahnwagenverschluß eingehen; 
dem gollangt 1 Schönebeck a. E. Hafen im Bezirke des Hauptzollamts Magdeburg Holzhof die 
Hesugis zur Abfertigung des Waren-Ein= und Ausganges im ginbahmorrkehr. (88 63 und 66 bis 71 
V.B.G.) und der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter. 
Königreich Bayern. 
» JnFreifing,imBezirkedeöHauptzollamtsMünchenllhisteinZollamterrichtctworden, 
mit dem eine allgemeine öffentliche Niederlage verbunden ist. Außerdem sind ihm erteilt worden die 
Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 und ll, die Befugnis zur Ab- 
fertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter und die Befugnis zur 
Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen über Bier. 
Das Steueramt I. Klasse Freising ist gleichzeitig aufgehoben worden. 
Es ist erteilt worden: 
dem Steueramte II Babenhausen im Bezirke des Hauptzollamts Memmingen die Befugnis zur 
Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen über Bier; 
dem Hauptzollamte Bayreuth die Befugnis zur Abfertigung von Kakaowaren, für welche Ab- 
gabenvergütung beansprucht wird; 4 
dem Hauptzollamte München Ill die Defugnis zur Abfertigung von zuckerhaltigen Waren, für 
welche Vergütung der Zuckersteuer beansprucht wird; 
ç dem Steueramte II Redwitz im Bezirke des Hauptzollamts Waldsassen die Befugnis zur Er- 
ledigung von Zollbegleitscheinen ! und von Begleitzetteln über Schwefelsäure — Tarifnummer 273 —, 
die für die chemische Fabrik von W. C. Fikentscher in Marktredwitz in Kesselwagen eingeht. 
Königreich Sachsen. 
Es ist erteilt worden: 
dem Untersteueramte Werdau im Bezirke des Hauptzollamts Zwickau die Befugnis zur Er- 
ledigung! von Zollbegleitscheinen II über Rohtabak; *ê* 4 
dem Untersteueramte Zschopau im Bezirke des Hauptzollamts Chemnitz die Befugnis zur Er- 
ledigung von Zollbegleitscheinen Il.
	        
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