Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

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Steuerhebebezirk: Werder. Muster 5 
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(Ausf.-Best. 8 42). 
Brauereirolle. 
Anleitung zum Gedranche. 
Far jiede Brauerei ist eine besondere Abteilung anzulegen. Die Abteilungen sind mit fortlaufenden Nummern, die 
Rolle ist mit einem nach der Buchstabenfolge geordneten Namensverzeichnisse zu versehen. 
.Sobald die Nachweisung der Näume und Gefäße einer neu errichteten Brauerei bei der Hebestelle eingeht, trägt diese 
in die sofort zu eröffnende Abteilung der Rolle den Namen der Vrauerei und ihres Besitzers sowie des etwa bestellten 
Betriebsleiters (5 35 der Ausf.-Best.) ein. Die Nummern, Benennungen und der Raumgehalt der Gefäße werden 
auf Grund der vom Oberkontrolleur bescheinigten Anmeldung und der zugehörigen Bermessungsverhandlungen nach- 
getragen. 
Beim Wechsel im Besitz ist der Name des bisherigen Besitzers mit roter Tinte zu durchstreichen, der Name des neuen 
Besttzers daneben oder darüber zu schreiben und das Namensverzeichnis zu berichtigen. 
Anderumgen der Räume und der Gefäße werden auf Grund der bescheinigten Anderungsanzeigen und der Vermessungs- 
verhandlungen nachgetragen; dabei find abgemeldete und geänderte Gefäße mit roter Tinte, und zwar so zu streichen, 
daß die ursprünglichen Eintragungen leserlich bleiben Die geänderten und neu hinzutretenden Gefäße werden unter 
der letzten Eintragung nachgetragen. 
In Spalte 7 find kurze Bermerke einzutragen namentlich 
#a)über die Ausstellungsorte der Wage, der Malzsteuermühle und der selbsttätigen Verwiegungsvorrichtung, 
b) über die Aufbewahrungsorte der Vorräte an Braustoffen, 
c) ob Zucker verwendet wird, unter Angabe des Tages und der Belegnummer der darüber abgegebenen 
Erklärung, 
4) ob regelmäbig und in wleviel Abteilungen und mit welcher Beschickung nachgemaischt wird, 
e) über die etwaige Verpflichtung zur Vorauszahlung der Steuer, 
() über den Eintritt eines Besiywechsels, 
9) über eine etwaige wirtschaftliche Zusammengehörigkeit mit anderen Brauereien. 
Nicht mehr gültige Bermerke in Spalte 7 find mit roter Tinte zu durchstreichen. 
Wird eine Brauerei gänzlich abgemeldet, so ist dies in der Brauereirolle zu vermerken; die zugehörige Abteilung ist 
mit roter Tinte zu durchkreuzen und das Namensverzeichnis zu berichtigen. 
Bleiben zu Brauereizwecken geeignete Braupfannen zurück, so sind sie in einen Anhang der Brauereirolle 
zu übertragen. » 
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