Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

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(Ausf.-Best. § 64). 
Rechnungsbuch 
der 
Brauerei des zu 
über 
Zu= und Abgang an Braustoffen und daraus gezogenem Biere. 
Auleitung zum bebrauche. 
In den Spalten 3 und 4 auf Seite 3 ist, sosern die Menge des „gewonnenen verkaufsfertigen Bieres“ nicht be- 
sonders — durch Vermessung usw. — sestgeslellt wird, die in dem Einmaischungs= oder Steuerbuch angemeldete Menge 
der „zu ziehenden abgekühlten Bierwürze“ nach Abzug von 9 vom Hundert für Schwand bei der Gärung, Lagerung usw. 
in Zugang zu stellen. 
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