scheiden der Charakter als Geheimer Rechnungsrat
verliehen. Am 1. April 1904 kam eine weitere
Bureauvorsteherstelle hinzu.
3. Gliederung des Amtes.
ie notwendige Folge der Geschäftssteigerung
war eine weitgehende Gliederung innerhalb
der Behörde selbst. Bei dieser Gliederung mußte
jedoch immer darauf Bedacht genommen werden, daß
der notwendige innere Zusammenschluß der Mitglieder
nicht verloren gehe und die Einheitlichkeit der Behörde
gewahrt werde. Znnächst ergab sich nach dem Inkrafttreten
des Invaliditäts= und Altersversicherungsgesetzes
vom 22. Juni 1889 von selbst die Bildung von
zwei Abteilungen, von denen die erste die Unfallversicherung,
die zweite die Invalidenversicherung übernahm.
Die Leitung der Abteilungen untersteht je
einem Direktor.
Die Leitung der Abteilung für Invalidenversicherung
lag zunächst in der Hand des Direktors im Reichs-Bersicherungsamte,
Geheimen Ober-Regierungsrats
Gaebel. Nach seiner Ernennung zum Präsidenten am
4. Oktober 1897 wurde sie dem am 1. Juli 1885 in
das Amt als Hilfsarbeiter (Amtsrichter) eingetretenen
Direktor, Geheimen Ober-Regierungsrate
Dr. Sarrazin übertragen, der vorher bereits Dirigent
der Rechtsprechungs-Abteilung für Unfallversicherung
gewesen war und Januar 1907 auch zum ständigen
Stellvertreter des Präsidenten für dessen sämtliche
Dienstobliegenheiten ernannt ist. Nachdem der Geheime
Ober-Regierungsrat Pfarrius am 17. April
1892 zum Direktor ernannt worden war, wurde ihm
die Leitung der Verwaltungs-Abteilung für Unfallversicherung
übertragen. Am 1. Februar 1907 trat
der Direktor Pfarrius in den Ruhestand. Sein Nachfolger
wurde der Direktor Dr. Kries, der am 1. August
1909 auf seinen Antrag ebenfalls in den Ruhestand
versetzt wurde. Zum Leiter der Abteilung wurde nach
ihm der Direktor Witowski ernannt.
Innerhalb der Abteilung für Unfallversicherung
sind für bestimmt abgegrenzte Arbeitsgebiete vier
Unterabteilungen errichtet. Die Leitung der Unterabteilungen
steht, sofern der Präsident sie nicht dem
Direktor der Abteilung oder einem anderen ständigen
Mitglied überträgt, unter der Oberleitung des Präsidenten
und des Direktors demjenigen ständigen Mitgliede
zu, welches unter den der Unterabteilung zu-B
gewiesenen ständigen Mitgliedern nach dem Dienstalter
das älteste ist. Gegenwärtig stehen an der Spitze
der Unterabteilungen als deren Leiter die ältesten
vier Senatsvorsitzenden.
Die Leitung der dem Reichs-Versicherungsamt obliegenden
technischen Arbeiten ist dem ältesten technischen
Mitglied übertragen worden. Die Oberleitung
steht auch hierbei dem Abteilungsdirektor und dem
Präsidenten zu.
Die Angelegenheiten, die beide Abteilungen gemeinsam
betreffen, werden in Gesamtsitzungen unter Beteiligung
von nichtständigen Mitgliedern und nötigenfalls
unter Zuziehung von richterlichen Beamten erledigt.
Außerdem finden für wichtigere Angelegenheiten
Sitzungen der Abteilungen und Unterabteilungen
statt. Über die Sitzungen werden Protokolle geführt,
welche die gefaßten Beschlüsse und in geeigneten Fällen
auch den Gang der Verhandlungen und die Ausführungen
der Teilnehmer wiedergeben. Für den mündlichen
Vortrag in den Sitzungen wird ein Berichterstatter
ernannt. Aus besonderen Gründen können
auch Mitberichterstatter bestellt werden.
Soweit die Verwaltungssachen nicht in solchen Sitzungen
zu erledigen sind, werden sie durch den Präsidenten
oder unter Mitzeichnung des Präsidenten, eines
Direktors oder des Leiters einer Unterabteilung von
einem damit betrauten Mitgliede bearbeitet. Nach
einem für jede Abteilung besonders ausgestellten
Geschäftsverteilungsplane sind durch Präsidialverfügung
sämtliche Verwaltungssachen auf die ständigen
Mitglieder und die Hilfsarbeiter in Referentenstellen
verteilt. In allen wichtigeren Sachen werden die Verfügungen
neben den Referenten noch von einem oder
mehreren Korreferenten gezeichnet. Auch diese sind
größtenteils durch den erwähnten Plan im voraus bestimmt,
doch kann der Präsident oder sein Vertreter
zu jeder Sache noch andere Korreferenten bestellen.
Wenn auch erklärlicherweise Wert darauf gelegt wird,
daß gewisse Gruppen von Angelegenheiten, zu deren
sachgemäßer Bearbeitung eine größere Erfahrung auf
Einzelgebieten erforderlich ist, längere Zeit in derselben
Hand bleiben, so ist doch bei der fortgesetzt steigenden
Zunahme der Geschäfte und den Veränderungen im
Bestande der höheren Beamten nicht selten ein Wechsel
in den Referaten unvermeidlich. Er wird öfter auch
dadurch nötig, daß ständige Mitglieder und Hilfsarbeiter
von einer Abteilung zur anderen überwiesen
13