Full text : Das Reichs-Versicherungsamt und die Deutsche Arbeiterversicherung.

scheiden  der  Charakter  als  Geheimer  Rechnungsrat
verliehen.  Am  1.  April  1904  kam  eine  weitere
Bureauvorsteherstelle  hinzu.

3.  Gliederung  des  Amtes.

ie  notwendige  Folge  der  Geschäftssteigerung
war  eine  weitgehende  Gliederung  innerhalb

der  Behörde  selbst.  Bei  dieser  Gliederung  mußte
jedoch  immer  darauf  Bedacht  genommen  werden,  daß
der  notwendige  innere  Zusammenschluß  der  Mitglieder
nicht  verloren  gehe  und  die  Einheitlichkeit  der  Behörde
gewahrt  werde.  Znnächst  ergab  sich  nach  dem  Inkrafttreten
  des  Invaliditäts=  und  Altersversicherungsgesetzes
  vom  22.  Juni  1889  von  selbst  die  Bildung  von
zwei  Abteilungen,  von  denen  die  erste  die  Unfallversicherung,
  die  zweite  die  Invalidenversicherung  übernahm.
  Die  Leitung  der  Abteilungen  untersteht  je
einem  Direktor.

Die  Leitung  der  Abteilung  für  Invalidenversicherung
  lag  zunächst  in  der  Hand  des  Direktors  im  Reichs-Bersicherungsamte,
  Geheimen  Ober-Regierungsrats
Gaebel.  Nach  seiner  Ernennung  zum  Präsidenten  am
4.  Oktober  1897  wurde  sie  dem  am  1.  Juli  1885  in
das  Amt  als  Hilfsarbeiter  (Amtsrichter)  eingetretenen
  Direktor,  Geheimen  Ober-Regierungsrate
Dr.  Sarrazin  übertragen,  der  vorher  bereits  Dirigent
der  Rechtsprechungs-Abteilung  für  Unfallversicherung
gewesen  war  und  Januar  1907  auch  zum  ständigen
Stellvertreter  des  Präsidenten  für  dessen  sämtliche
Dienstobliegenheiten  ernannt  ist.  Nachdem  der  Geheime
  Ober-Regierungsrat  Pfarrius  am  17.  April
1892  zum  Direktor  ernannt  worden  war,  wurde  ihm
die  Leitung  der  Verwaltungs-Abteilung  für  Unfallversicherung
  übertragen.  Am  1.  Februar  1907  trat
der  Direktor  Pfarrius  in  den  Ruhestand.  Sein  Nachfolger
  wurde  der  Direktor  Dr.  Kries,  der  am  1.  August
1909  auf  seinen  Antrag  ebenfalls  in  den  Ruhestand
versetzt  wurde.  Zum  Leiter  der  Abteilung  wurde  nach
ihm  der  Direktor  Witowski  ernannt.

Innerhalb  der  Abteilung  für  Unfallversicherung
sind  für  bestimmt  abgegrenzte  Arbeitsgebiete  vier
Unterabteilungen  errichtet.  Die  Leitung  der  Unterabteilungen
  steht,  sofern  der  Präsident  sie  nicht  dem
Direktor  der  Abteilung  oder  einem  anderen  ständigen
Mitglied  überträgt,  unter  der  Oberleitung  des  Präsidenten
  und  des  Direktors  demjenigen  ständigen  Mitgliede
  zu,  welches  unter  den  der  Unterabteilung  zu-B



gewiesenen  ständigen  Mitgliedern  nach  dem  Dienstalter
  das  älteste  ist.  Gegenwärtig  stehen  an  der  Spitze
der  Unterabteilungen  als  deren  Leiter  die  ältesten
vier  Senatsvorsitzenden.

Die  Leitung  der  dem  Reichs-Versicherungsamt  obliegenden
  technischen  Arbeiten  ist  dem  ältesten  technischen
  Mitglied  übertragen  worden.  Die  Oberleitung
steht  auch  hierbei  dem  Abteilungsdirektor  und  dem
Präsidenten  zu.

Die  Angelegenheiten,  die  beide  Abteilungen  gemeinsam
  betreffen,  werden  in  Gesamtsitzungen  unter  Beteiligung
  von  nichtständigen  Mitgliedern  und  nötigenfalls
  unter  Zuziehung  von  richterlichen  Beamten  erledigt.
  Außerdem  finden  für  wichtigere  Angelegenheiten
  Sitzungen  der  Abteilungen  und  Unterabteilungen
statt.  Über  die  Sitzungen  werden  Protokolle  geführt,
welche  die  gefaßten  Beschlüsse  und  in  geeigneten  Fällen
auch  den  Gang  der  Verhandlungen  und  die  Ausführungen
  der  Teilnehmer  wiedergeben.  Für  den  mündlichen
  Vortrag  in  den  Sitzungen  wird  ein  Berichterstatter
  ernannt.  Aus  besonderen  Gründen  können
auch  Mitberichterstatter  bestellt  werden.

Soweit  die  Verwaltungssachen  nicht  in  solchen  Sitzungen
  zu  erledigen  sind,  werden  sie  durch  den  Präsidenten
  oder  unter  Mitzeichnung  des  Präsidenten,  eines
Direktors  oder  des  Leiters  einer  Unterabteilung  von
einem  damit  betrauten  Mitgliede  bearbeitet.  Nach
einem  für  jede  Abteilung  besonders  ausgestellten
Geschäftsverteilungsplane  sind  durch  Präsidialverfügung
  sämtliche  Verwaltungssachen  auf  die  ständigen
Mitglieder  und  die  Hilfsarbeiter  in  Referentenstellen
verteilt.  In  allen  wichtigeren  Sachen  werden  die  Verfügungen
  neben  den  Referenten  noch  von  einem  oder
mehreren  Korreferenten  gezeichnet.  Auch  diese  sind
größtenteils  durch  den  erwähnten  Plan  im  voraus  bestimmt,
  doch  kann  der  Präsident  oder  sein  Vertreter
zu  jeder  Sache  noch  andere  Korreferenten  bestellen.
Wenn  auch  erklärlicherweise  Wert  darauf  gelegt  wird,
daß  gewisse  Gruppen  von  Angelegenheiten,  zu  deren
sachgemäßer  Bearbeitung  eine  größere  Erfahrung  auf
Einzelgebieten  erforderlich  ist,  längere  Zeit  in  derselben
Hand  bleiben,  so  ist  doch  bei  der  fortgesetzt  steigenden
Zunahme  der  Geschäfte  und  den  Veränderungen  im
Bestande  der  höheren  Beamten  nicht  selten  ein  Wechsel
in  den  Referaten  unvermeidlich.  Er  wird  öfter  auch
dadurch  nötig,  daß  ständige  Mitglieder  und  Hilfsarbeiter
  von  einer  Abteilung  zur  anderen  überwiesen

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