Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

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Steuerhebebezirk: Merder. Muster 18 
(Auss.-Best. & 941). 
Braustener-Gegenbuch 
für das Rechnungsjahr 1010. 
Dieses Buch enthält ###tanen Blätter, die mit einer Geführt von 
angesiegelten Schnur durchzogen ist. 
Nerder, den 12. Mare 1910. V 
(Siegel.) N. NM. 
CberroltKonfollenr. 
Anleitung zum Gebrauche. 
1. Für jede Brauerei ist eine besondere Abteilung mit besonderer Ziffer anzulegen. Bilden mehrere Brauereien 
des Hebebezirkes einen Brauereibetrieb im Sinne des § 6 Absatz 6 des Brausteuergesetzes, so ist für sie nur eine gemein- 
schaftliche Abteilung anzulegen. 
Am Kopfe jeder Abteilung ist für jede Brauerei der Name des Besitzers — zutreffendenfalls auch des 
Betriebsleiters —, der Ort, in dem sie liegt, und die Art der Steuerentrichtung anzugeben. « 
Bei jeder Anmeldung einer Einmaischung in einer auf Brauanzeige steuernden Brauerei sind die Spalten 1 
bis 20 und 26, gegebenenfalls auch 21 und 22, auf Grund des Steuerbuchs auszufüllen. Die angemeldeten Zucker- 
mengen sind hierbei zwar in Spalte 9 einzutragen, jedoch bei der Berechnung des steuerpflichtigen Gesamtgewichts der 
Braustoffe (Sp. 18) vorläufig außer Betracht zu lassen. Erst am Schlusse des Monats — bei der Rückgabe des Steuer- 
buchs an die Hebestelle — ist die Gesamtmenge des verwendeten Zuckers unter Beachtung der Vorschriften im & 5 Abs. 3 
des Gesetzes und § 14 der Ausführungsbestimmungen in Malz umzurechnen und das Ergebnis durch eine besondere Ein- 
tragung in den Spalten 13 bis 20, gegebenenfalls 22 nachzulragen. 
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