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Steuerhebebezirk: Merder. Muster 18
(Auss.-Best. & 941).
Braustener-Gegenbuch
für das Rechnungsjahr 1010.
Dieses Buch enthält ###tanen Blätter, die mit einer Geführt von
angesiegelten Schnur durchzogen ist.
Nerder, den 12. Mare 1910. V
(Siegel.) N. NM.
CberroltKonfollenr.
Anleitung zum Gebrauche.
1. Für jede Brauerei ist eine besondere Abteilung mit besonderer Ziffer anzulegen. Bilden mehrere Brauereien
des Hebebezirkes einen Brauereibetrieb im Sinne des § 6 Absatz 6 des Brausteuergesetzes, so ist für sie nur eine gemein-
schaftliche Abteilung anzulegen.
Am Kopfe jeder Abteilung ist für jede Brauerei der Name des Besitzers — zutreffendenfalls auch des
Betriebsleiters —, der Ort, in dem sie liegt, und die Art der Steuerentrichtung anzugeben. «
Bei jeder Anmeldung einer Einmaischung in einer auf Brauanzeige steuernden Brauerei sind die Spalten 1
bis 20 und 26, gegebenenfalls auch 21 und 22, auf Grund des Steuerbuchs auszufüllen. Die angemeldeten Zucker-
mengen sind hierbei zwar in Spalte 9 einzutragen, jedoch bei der Berechnung des steuerpflichtigen Gesamtgewichts der
Braustoffe (Sp. 18) vorläufig außer Betracht zu lassen. Erst am Schlusse des Monats — bei der Rückgabe des Steuer-
buchs an die Hebestelle — ist die Gesamtmenge des verwendeten Zuckers unter Beachtung der Vorschriften im & 5 Abs. 3
des Gesetzes und § 14 der Ausführungsbestimmungen in Malz umzurechnen und das Ergebnis durch eine besondere Ein-
tragung in den Spalten 13 bis 20, gegebenenfalls 22 nachzulragen.
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