Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

547 — 
Direktivbezirk Muster 7. 
Steuerhebestelle 
Nachweisung 
der 
mit dem Anspruch auf Brausteuervergütung aus dem Bezirke des amts 
zu versandten und im 
Vierteljahre des Rechnungsjahrs 19 
ausgeführten Biermengen nebst Berechnung der nach den vorläufigen Vergütungs- 
sätzen zu gewährenden Brausteuervergütungen. 
Anleituns. 
1. Alle Ausfuhrsendungen derselben Biersorte und desselben Bersenders sind unter einer Nummer in die Nach- 
weisung einzutragen. 
2. Die Nachweisung ist sofort nach Ablauf des Vierteljahrs aufzustellen und mit sämtlichen im Laufe des 
Bierteljahrs erledigten Ausfuhranmeldungen (Spalte 10) belegt dem Hauptamte spätestens bis zum 10. Tage des ersten 
Monats des folgenden Vierteljahrs einzureichen.
	        
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