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4. Zoll= und Steuer wesen.
Gekanntmachung.
Zufolge der Vorschrift in § 7 des Tabafsteuergesetzes vom 15. Juli 1909 (Reichs-Gesetzbl.
S. 793) wird ein
Kaiserliches Prüfungsamt für Tabakbewertung
in Bremen errichtet werden, das mit dem 16. August d. J. in Tätigkeit tritt und für alle nach dem
genannten Gesetze zu treffenden Entscheidungen über die Zulänglichkeit von Wertanmeldungen über
Tabak und Zigarren zuständig ist.
Berlin, den 2. August 1909.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Wermuth.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 8. Juli d. J. beschlossen zu genehmigen, daß in dem unterm
8. Oktober 1908 beschlossenen ersten Satze des § 1 Abs. 2 der Ausführungsbestimmungen zum Reichs-
sempelgesete — Zentralblatt S. 468 — hinter dem Worte „Stuttgart“ das Wort „Karlsruhe“ ein-
geschaltet wird.
Im Bereiche der Großherzoglich Badischen Finanzverwaltung ist eine Organisationsänderung dahin
eingetreten, daß die Steuerdirektion und die Zolldirektion unter der Bezeichnung „Zoll= und Steuer-
direktion“ zu einer Kollegialmittelstelle vereinigt worden sind.
5. Polizeiwesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
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der Ausgewiesenen. der Bektrakung. beschlossen hat. beftungel.
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Weber, Schuh= sterreichische Staalsangehörige, Fällen und *-
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Suchthaus, laut .
1 Erkenntnis vom
T. 6. Juni 1906), 1.
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