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b) Bestimmung ber Stickstoffverbludungen.
1 bis 2 g der feingemahlenen Probe werden in einem etwa 600 cem fassenden
Rundkolben von Kaliglas oder Jenaer Glas nach dem Verfahren von Kjeldahl ) solange
erhitzt, bis die Flüssigkeit auch in der Hitze farblos erscheint. Alsdann versetzt man die Flüssig-
keit nach dem Erkalten mit etwa 200 com destilliertem Wasser und mit etwa 80 com einer
stickstoffreien Natronlauge von 1,35 Dichte, destilliert nach Zugabe von Siedesteinchen, fängt das
Ammoniak in einer abgemessenen überschüssigen Menge Viertelnormalschwefelsäure auf und titriert
die überschüssige Schwefelsäure zurück. Durch Vervielfältigung der gefundenen Menge des
Stickstoffs mit 6/26 erhält man die Menge der vorhandenen Stickstoffverbindungen (als Protein
angesehen). Edle Gersten enthalten 7 bis 10 v. H., mittelgute Gersten 10 bis 12 v. H. und
geringwertige Gersten 15 v. H. Protein.
Tc) Bestimmung der Stärke, einschließlich des Zuckers.)
(1) Zur Bestimmung werden sorgfältig 3 bis 5 g der feingemahlenen Probe in einem
bedeckten Fläschchen oder noch besser in einem bedeckten Zinnbecher von 150 bis 200 ccm Raum-
gehalt mit 100 cem Wasser gemengt und in einem Soxhletschen Dampftopfe 3 bis 4 Stunden
lang bei 3 Atmosphären Druck erhitzt.
(2) Der Inhalt des Bechers oder Fläschchens wird sodann noch heiß durch einen mit Asbest
gefüllten Trichter filtriert und mit siedendem Wasser ausgewaschen.
(63) Der Rückstand darf unter dem Mikroskope keine Stärkereaktion mehr geben. Das Filtrat
wird auf etwa 200 cem ergänzt und mit 20 cem einer Salzsäure von 1,125 Dichte 3 Stunden
lang am Rückflußkühler im kochenden Wasserbad erhitzt. Darauf wird es rasch abgekühlt, mit
so viel Natronlauge versetzt, daß die Flüssigkeit noch eben schwach sauer reagiert, und sodann
auf 500 cem aufgefüllt. In dieser, wenn nötig filtrierten, Lösung wird die entstandene Glukose
nach dem Verfahren von Allihn bestimmt. Die gefundene Glukosemenge ergibt, mit 0/ verviel-
fältigt, die entsprechende Menge Stärke. Statt des Allihnschen Verfahrens ist auch die maß-
analytische Glukose-Bestimmung nach Soxhlet zulässig; bei ihrer Anwendung ist die Zuckerlösung
auf einen kleineren Raum einzuengen. Gute Gersen enthalten in der Regel 59 bis 72 v. H.
stickstoffreie Extraktstoffe, darunter 60 bis 70 v. H. Stärke.
(4) Sofern die Bestimmung der Stärke statt nach dem vorstehend angeführten nach dem
Lintnerschen Verfahren ausgeführt ist, so ist dies in dem Untersuchungsberichte besonders
anzugeben.
(5) Die Ergebnisse der vorstehend unter b und c bezeichneten Untersuchungen sind allein
nicht genügend, um zu entscheiden, ob die Gerste sich zu Brauzwecken eignet. Sie gewähren
aber im Zusammenhange mit den übrigen Untersuchungsergebnissen einen wertvollen Anhalt für
die Beurteilung der Probe.
C. Beendigung der Untersuchung und Mitteilung des Ergebnisses an die Zollstelle.
(1) Sobald das Ergebnis einer der vorstehenden Prüfungen einen Zweifel darüber nicht
mehr zuläßt, daß die Probe sich zu Brauzwecken nicht eignet, kann die Untersuchung abgebrochen
werden.
(2) Der Ausfall der Untersuchung ist der Zollstelle sogleich telegraphisch mitzuteilen. Eine
kurze schriftliche Begründung hat nachzufolgen.
VI. Prüfung der Gerste auf ihre Keimfähigkeit.
(1) Zur Prüsung der Gerste auf ihre Keimfähigkeit ist eine nach Maßgabe der §5 9 und 10
der Gerstenzollor nung gebildete und, soweit erforderlich, gereinigte Durchschnittsprobe zu
verwenden.
gl. Vereinbarungen zur einheitlichen Untersuchung und Beurteilung von Nahrungs= und Genußmitteln
) V
Hest 1, S. 2 f.
?) Val. ebenda S. 11s.