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VII. Nachweis des Eosins in den aus gekennzeichneter Gerste hergestellten Erzenguissen.
A. Nachweis des Eosins in Malz oder Malzschrot.
(1) 100 g Malz in ganzen Körnern oder der beim Absieben der mehligen Anteile durch ein
geeignetes Sieb verbleibende Rückstand von 100 g Malzschrot werden in einem Erlenmeyerkolben
mit 150 cem eines Gemisches gleicher Raumteile Alkohol und Wasser, dem 2cem konzentrierte
Salzsäure zugesetzt sind, übergossen und mehrmals durchgeschüttelt. Nach einer Stunde wird
die Flüssigkeit abgegossen. Die im Kolben verbleibenden festen Teile werden mit 50 cem des
Alkohol- und Wassehgenlsches nachgewaschen. Die vereinigten Flüssigkeitsmengen, welche beim
Ausziehen von Malzschrot stets zu filtrieren sind, werden auf dem Wasserbad in einer Porzellan=
schale auf etwa 20 ccm eingeengt. Die so erhaltene Lösung wird mit 5 cem Ammoniakflüssigkeit
versetzt, in einen Scheidetrichter filtiert und durch Ausschütteln mit Ather wiederholt gereinigt,
bis der Ather nicht mehr gefärbt erscheint.
(2) Die Anwesenheit von Eosin gibt sich schon jetzt durch deutliche grüne Fluoreszenz der
ammoniakalischen Lösung zu erkennev.
(3) Das Eosin wird nunmehr nach dem Ansäuren der Flüssigkeit mit verdünnter Salzsäure
durch dreimaliges Ausschütteln mit je etwa 10 cem Ather ausgezogen.
(4) Die vereinigten sauren ätherischen Auszüge werden durch dreimaliges Ausschütteln mit
geringen Mengen Wasser gereinigt.
(5) Liegt Malz oder Malzschrot aus mit Eosin gekennzeichneter Gerste vor, so färbt sich die
dem freiwilligen Verdunsten überlassene ätherische Lösung rosenrot, wenn man die aus einer mit
Ammoniakflüssigkeit gefüllten Flasche entweichenden Dämpfe über die ätherische Lösung bläst.
(6) Auch der Rückstand, welcher nach dem vollständigen Verdunsten des Athers verbleibt,
wird bei der Einwirkung von Ammoniakdampf rot gefärbt. Die rote Färbung kann jedoch durch
noch vorhandene Extraktivstoffe verdeckt werden. Daher ist der Nachweis des Eofins auf die
Fluoreszenz der ammoniakalischen Lösung (s. o.) und auf die rosenrote Färbung des ätherischen
Auszugs zu gründen.
B. Nachweis des Eofins in Bier oder Würze.
(1) 1 Liter Bier oder Würze wird in einer Porzellanschale nach Zusatz von 10 ccm Ammoniak
auf dem Wasserbade zur Sirupdicke eingedampft. Zu dem sirupösen Rückstand werden einige
Tropfen Ammoniak und unter beständigem Rühren mit einem Pistill Mengen von 50 bis 100 cem
Alkohol gegeben, bis die Extraktstoffe sich zusammengeballt haben und an den Schalenwandungen
und dem Pistill haften. Alsdann bringt man die alkoholische Lösung in einen Schüttelzylinder
und setzt die Behandlung des Rückstandes mit immer neuen Mengen Alkohol so lange fort, bis
die vereinigten Auszüge 500 cem betragen. Nach kräftigem Durchschütteln läßt man den Zylinder
längere Zeit stehen, bis sich die flockigen Abscheidungen am Glase festgesetzt haben und die
Flüssigkeit fast klar geworden ist. Hierauf wird die alkoholische Lösung — gegebenenfalls nach
vorherigem Filtrieren — durch Destillation auf etwa 100 cem und schließlich auf dem Wasserbad
auf etwa 20 com eingeengt.
(2) Die so erhaltene Lösung wird in der vorstehend unter A vorgeschriebenen Weise weiter
behandelt und beurteilt.
(6) Bestehen bei der Untersuchung von Würze oder Bier über die Fluoreszenz Zweifel, so
ist die beschriebene Prüfung mit größeren Mengen — bis zu 5 Litern — zu wiederholen.