Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

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*————1 Muster 8. 
(A V. 120.) 
Ausgangs-Lagerbuch 
für fertige unversteuerte Brennstifte zu Bogenlampen 
des in 
für das Rechunngsjahr 19 
Enthält. Bilätter, die mit einer angesiegelten Geführt vo 
Schnur durchzogen sind. 
— r, den * 19 
(Siegel.) 
Auleitung zum Gebranche. 
1. Das Buch ist in drei Abteilungen zu führen: 
# 
"“ lungen abzuschließen und durch Absetzung der Schlußsummen der A 
Abteilung 1. ang an fertigen unversteuerten Brennstiften 
#teilung 2. #e an lugen um Sheuerten züfte, 
Abteilung 3. Abgang an unversteuerlen Brennstiften. 
.In Zugang (Ecbteilun 1) find die Brenntifte sofort nach ihrer Fertigstellung zum Abgang aus der Fabrik zu 
e 
buchen, gleichviel, ob sie in die Lagerräume für fertige zunversteuerte Brennstifte ausgenommen oder ob sie oble 
vorherige Lagerung versteuert, aul ein th gebracht oder unter amtlicher Uberwachung ausgefũhrt werbden. 
Brenusste, die ggb 5 5 8 abs. 1 Stt35 in die Lagerräume zu urückgebracht werden, sind 
alsbald nach der Einlagerung *n Bezeichnung des Abfertigungspapiers ernent in Zugang zu buch 
. In (Abteilung 2, 8) find die Brennstifte unmittelbar nach ihrer Entnahme — bei Bruch achtn, nach- 
dem er bemerkt worden ist — zu bu 
In Abteilung 8 it in Spalte 4 ee Art des Abganges (Ausfuhr unter amtlicher überwachung, Bruch, 
Zurücknahme in den Fabrikbelrieb bei Angabe des Grundes der Zurücknahme) zu bezeichnen. 
Am Schlusse des Monats März *. (ets bagerbuch durch Aufrechnung 2 der Gewichtsmengen in allen drei Abtel- 
teilungen 2 und 8 von den Schlußsummen 
der Abteilung 1 der Bestand zu 412 iefer Bestand ist in Abteilung 1 des L agertuche“ für das nächste 
— jahr vorzutragen. Das abgeschlossene Buch ist, nachdem die Richtigkeit 29 abertraaung vom Auf- 
sichtsbeamten ai dem neuen Lagerbuche bescheinigt worden ist, der He bestell #krreichen. 
Bei Bestandsaufnahmen innerhalb des Rechnungsjahrs ist das Lagerbuch z in den Mengenspalten 
der drei Abteilungen aufzurechnen, der Bestand aber nicht im Lagerbuche s#een, sendenr ur der aufzunehmenden 
Verhandlung in der im Abs. 1 begeicheten Weise zu berechnen. 
  
  
 
	        
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