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Nr. des chst J. 18 gsb chs
Mauster c.
(Leuchtmittel-Nachsteuer-Ordnung § 7.)
Aufforderung zur Entrichtung von Nachsteuer für
Beleuchtungsmittel.
An Nachsteuer sind von Ihnen zu entrichten:
S2Wr—
#
□—
Sie
einzuzahlen.
An
Herrn
die Firma
. für Kohlenfadenlammen
für Metallfadenlampen, Nernstlampen. und andere
elektrische Glühlampen sowie Brenner für solche
für Quecksilberdampflampen und ihnen ährnliche
elektrische Lampen einschließlich Brenner für solche
für Brennstifte zu elektrischen Bogenlampen aus
Reinkohre .
desgleichen aus Kohle mit Leuchtzusaben und für
andere Brennstifte
4 für Glühkörper zu Gas., Epiritus. Vetroleum.·
und ähnlichen Gluͤhlampen
zusammen ·
werden ersucht, diesen Betrag innerhalb 8 Tagen nach Empfang
Aufforderung bei
dieser
1909.
, den 1809.
amt.
Quittung.
M Pf., in Worten
Nachsteuer erhalten und im Nachsteuer-Einnahme-
buche Nr. vereinnahmt.
u
3..................... , den
(Stempel.)
190“