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1. Unterscheidung des Acetons und des Holzgeistes von Acetonöl und von
ähnlichen Flüssigkeiten durch die Prüfung mit Wasser.
In einem hohen Stöpselzylinder, der von 0 bis 100 cem eine Teilung in ganze
Kubikzentimeter trägt, mißt man 50 cem destilliertes Wasser ab, läßt aus einer Pipette
50 com der zu untersuchenden Flüssigkeit hinzufließen und schüttelt durch. Falls nicht
sofort eine klare Lösung entsteht, ist das Durchschütteln zwei Minuten lang fortzusetzen.
Scheidet sich hierbei eine obere ölige Schicht ab, die nach dem Absetzen mehr als
20 cem beträgt, so liegt weder Holzgeist noch Aceton vor. Es ist alsdann zu prüfen,
ob die Flüssigkeit den Vorschriften für Acetonöl (zu vgl. Teil III 65) entspricht. Ist
dies der Fall, so ist sie als Acetonöl zu verzollen.
Entspricht sie jenen Vorschriften nicht, so liegt ein anderer, in Wasser unlöslicher
oder wenig löslicher Stoff vor, von welchem eine Probe in einer Menge von etwa 3/4!
(Inhalt einer Weinflasche) an die Kaiserliche Technische Prüfungsstelle, Berlin NW 6,
Luisenstraße 32, zur Untersuchung einzusenden ist.
Scheidet sich beim Durchschütteln mit Wasser eine obere Schicht ab, die nach dem
Absetzen nicht mehr als 20 cem beträgt, oder entsteht überhaupt keine schichtenweise
Abscheidung, sondern eine mehr oder weniger getrübte oder eine klare Lösung, so kann
Aceton oder Holzgeist vorliegen. Tritt eine Schichtenbildung von etwa 1 com ein, so
ist in der nachstehend unter Ziffer 4b angegebenen Weise genau festzustellen, ob sie mehr
oder nicht mehr als 1 cem beträgt. Eine Schicht von mehr als 1 cem würde auf
das Vorliegen von Aceton hindeuten, während beim Auftreten einer Schicht von nicht
mehr als 1 cem oder wenn die Lösung nur mehr oder weniger getrübt wird, oder
wenn sie überhaupt klar bleibt, sowohl Aceton als auch Holzgeist vorliegen kann. Um
weiter entscheiden zu können, welcher von beiden Stoffen vorliegt, ist noch nach Ziffer 2
eine Prüfung mit Natronlauge vorzunehmen.
2. Unterscheidung des Acetons und des Holzgeistes voneinander durch die
Prüfung mit Natronlauge.
Hierzu ist ein von Dr. H. Goeckel, Berlin NW 6, Luisenstraße 21, unter der
Bezeichnung „Scheidebürette mit Stopfen, Hahn und Verengung zur golltechnischen
Unterscheidung von Aceton und Holzgeist“ zu beziehender Glaszylinder von ungefähr
370 cem Inhalt zu verwenden, der oben durch einen Glasstopfen, unten durch einen
Glashahn verschlossen und im oberen Drittel auf eine kurze Strecke verengt ist. Der
untere Teil des Glaszylinders von 0 bis 275 cem hat eine Teilung in ganze Kubik-
zentimeter und einen Durchmesser von etwa 36 mm, der verjüngte Teil von 285 bis
301 cem eine Teilung in halbe Kubikzentimeter und einen Durchmesser von etwa
18 mw, der oberste Teil bis zum Stopfen keine Teilung und einen Durchmesser von
etwa 36 mm.
In diesem Zylinder mißt man 200 cem Natronlauge von der Dichte 1,3 ab, läßt
aus einer Pipette 100 cem der zu untersuchenden Flüssigkeit hinzufließen und schüttelt
den Inhalt durch, indem man den Zylinder ruckweise umdreht, so daß der (festzuhaltende)
Stopfen einige Sekunden nach unten und demnächst ebenfalls ruckweise wieder nach
oben gewendet wird. Eine solche Halbdrehung ist zwanzigmal auszuführen. Der
Wärmegrad der Flüssigkeit soll während des Versuchs zwischen 15 und 25° C liegen.
Hat sich eine obere Schicht nach einer halben Stunde nicht gebildet, oder beträgt die
obere Schicht nach dieser Zeit weniger als 1 cem, so ist der Zylinder bis zum anderen
Tage, auf mindestens 12 Stunden, beiseite zu stellen.
Entsteht beim Durchschütteln eine obere Schicht, die nach dem Absetzen mehr als
30 cem beträgt, so ist die Flüssigkeit als Aceton anzusehen Die weitere Prüfung auf
Holzgeist (s. nachstehende Ziffer 4) hat dann zu unterbleiben, und es ist nur noch in der
unter Ziffer 3 angegebenen Weise zu prüfen, ob das Aceton als roh oder als gereinigt
anzusehen ist.