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4. Zoll= und Steuerwesen.
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Königreich Preußen.
Die Zuckersteuerstelle in Gr. Mochbern im Bezirk des Hauptzollamts Breslau Süd und das Zoll-
amt II Rheinsberg im Bezirk des Hauptzollamts Prenzlau sind aufgehoben worden.
In Strickerhäuser ist eine dem Zollamt 1 Grünthal im Bezirk des Hauptzollamts Liebau an-
gegliederte Zollabfertigungsstelle errichtet worden.
Die Zollämter 1 Pr. Friedland im Bezirk des Hauptzollamts Dit. Krone, Wangerin im Bezirk
des Hauptzollamts Schivelbein und Zehdenick im Bezirk des Hauptzollamts Prenzlau sind in Zoll-
ämter II umgewandelt worden.
Das Zollamt II Querfurt, bisher im Bezirk des Hauptzollamts Halle a. S., ist dem Haupt-
zollamt Naumburg a. S. zugeteilt worden.
Es ist erteilt:
dem Hauptzollamt Cöln-Apostelnkloster die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen 1
über Mineralölsendungen, die für das in Cöln errichtete Privatteilungslager der Deutschen Benzin-
und Olwerke zu Berlin-Charlottenburg eingehen;
dem Zollamt II Cönnern im Bezirk des Hauptzollamts Halle a. S. die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen II; .
dem Zollamt II Corbach im Bezirk des Hauptzollamts Lippstadt die Befugnis zur Erledigung
von Begleitzetteln und Zollbegleitscheinen I über eiserne mit Kautschuk überzogene Reifen für Fahr-
zeugräder der Nr. 579 des Zolltarifs, die für die Mitteldeutsche Gummiwarenfabrik Louis Peter A. G.
Filiale in Corbach eingehen, und zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über die Waren, die im
Ausbesserungsverkehr von der bezeichneten Fabrik wieder ausgeführt werden;
den Zollämtern I Cranenburg und Hassum und dem Zollamt II Grunewald im Bezirk des
Hauptzollamts Cleve die Befugnis zur Abfertigung von Bier, das mit dem Anspruch auf Steuerver-
gütung ausgeführt werden soll;
dem Zollamt 1 Eilenburg im Bezirk des Hauptzollamts Mühlberg a. E. die Befugnis zur Er-
ledigung von Begleitscheinen über zur Vergällung im Betriebe der Dermatoidwerke Paul Meißner in
Eilenburg-Kültzschau bestimmte Essigsäure, die nicht unter Eisenbahnwagenverschluß und nicht in Eisen-
bahnkesselwagen bezogen wird;
dem Zollamt 1 Geldern im Bezirk des Hauptzollamts Wesel die Befugnis zur Erledigung von
Zollbegleitscheinen I über unbearbeitete und bearbeitete Tabakblätter, die für die in Geldern bestehen-
den Firmen Louis Boetzkes, Emil Deckers, Gebrüder Kersten und Wilhelm Hagedorn eingehen;
dem Zollamt 1 Halle a. S. Bahnhof im Bezirk des Hauptzollamts Halle a. S. die Befugnis
zur Erledigung von Zündwarenbegleitscheinen;
dem Zollamt I Hannover-Weidendamm im Bezirk des Hauptzollamts Hannover die Befugnis
aar Erledigung von Zündwarenbegleitscheinen über Zündwaren für die Firma Eduard Bormaß in
annover;
dem Zollamt II Laugallen im Bezirk des Hauptzollamts Memel die Befugnis zur Ausfertigung
von Zollbegleitscheinen I über Bau= und Nutzhölzer der Nummern 74, 75 und 76, Eisenbahnschwellen
der Nummer 80 und Faßhölzer der Nummer 83 des Zolltarifs;
sche dem Hauptzollamt Neustadt i. H. die Befugnis zur Ausfertigung von Zündwarenbegleit—
einen;
dem Zollamt J Opladen im Bezirk des Hauptzollamts Düsseldorf die Befugnis zur Erteilung
von Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge nach Nr. 8a des Tarifs zum Reichsstempelgesetz;
dem Zollamt 1 Wernigerode im Bezirk des Hauptzollamts Halberstadt die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen I über Reisegerät und die damit eingehenden zollpflichtigen Waren,
Ghweit ri die Abfertigungsbeschränkungen unter Teil II Ziff. 3 der Anleitung für die Zollabfertigung
atz greifen;