Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

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Nachweisung 
des 
in Anrechnung gebrachten Besoldungsaufwandes für die Salzsteuerbeamten auf den Salzwerken?. 
  
— 
  
Für das 
1. btbs Viertel 
Etatssumme des Rechnungs- 
jahrs 191.. 
find anzurechnen 
Bezeichnung 
  
  
  
  
  
  
  
*) Siehe Ziffer 4 der Vorschriften über die Vergütung des Besoldungsaufwandes für die Erhebung und Kontrollierung der 
Salzsteuer auf den Salzwerken und die Anmerkung auf Seite 3.