Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 29. Juni 1910 beschlossen: 
Gemäß § 5 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß für die Zulassung eines 
zollfreien Lohnveredelungsverkehrs mit 
ausländischen zugerichteten dichten Geweben aus Baumwolle im Gewichte von 80 8 
oder darüber auf 1 qm Gewebefläche und mit 35 Fäden oder weniger in der Kette 
und dem Schusse zusammen auf 5 mm im Geviert — Tarifnummer 456 — zur 
Herstellung wasserdichter Gewebe durch Teeren — Tarifnummer 505 — 
die Voraussetzungen des § 2 der Veredelungsordnung vorliegen. 
  
5. Allgemeine Verwaltungs sachen. 
  
Auf Grund des §22 der Verordnung über die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Umzugskosten 
der Reichsbeamten vom 25. Juni 1901 (Reichs-Gesetzbl. S. 241) wird die Einreihung der Reichsbeamten 
in die unter Nr. III bis VII des § 1 und unter Nr. II bis VII des § 13 dieser Verordnung aufgeführten 
Beamtenklassen nach Maßgabe des nachstehenden Verzeichnisses hierdurch festgestellt. Das durch das 
Zentralblatt für das Deutsche Reich für 1903 S. 700—718 veröffentlichte Verzeichnis und die hierzu 
ergangenen Ergänzungen und Abänderungen treten außer Kraft. 
Berlin, den 23. Juli 1910. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Delbrück. 
  
Verzeichnis der Reichsbeamten. 
81 13 
der Verordnung über die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Amzugskosten der Reichsbeamten 
vom 25. Juni 1901. 
Klasse III. Klasse II. 
Vortragende Räte der obersten Reichs- Vortragende Räte der obersten Reichs- 
behörden. behörden. 
A. Reichskanzlei. 
Vortragender Rat. 
B. Auswärtiges Amt. 
Vortragende Räte. 
C. Reichsamt des Innern. 
Vortragende Räte des Reichsamts des Innern. 
Vorsitzender der Zentraldirektion der monumenta Germaniae historica. 
lasbbent,. des Bundesamts für das Heimatwesen.
	        
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