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Großherzogtum Hessen.
Der Ortseinnehmerei Höchst im Bezirke des Hauptsteueramts Darmstadt ist die Befugnis zur
Ausfertigung von Ubergangsscheinen über Wein und Obstwein erteilt worden.
Freie Hansestadt Bremen.
Dem Hauptzollamt Bremerhaven, Revisionsstelle Zollausschluß, ist die Befugnis zur amtlichen
Kennzeichnung von Gerste beigelegt worden.
Berichtigung
zu der Veröffentlichung in Nr. 31 des Zentralblatts vom 15. Juli d. J.:
Dem Zollamt ! Schirwindt (Seite 399) ist nicht die Befugnis zur Erledigung von Zoll-
begleitscheinen I über Salz, sondern die Befugnis zur Erledigung von Begleitscheinen I über inländi-
sches Salz beigelegt worden.
In der Aufführung der zur Abfertigung von Portwein und Madeirawein befugten hamburgi-
schen. Bollstellen (Seite 400) ist statt „Hauptzollamt St. Annen“ zu setzen „Zollabfertigungsstelle
St. Annen“.
Veränderungen in den Befugnissen, die den Zoll= und Steuerstellen auf Grund der
Ausführungsbestimmungen zu § 4 des Zolltarifgesetzes erteilt sind.
Königreich Preußen.
Der neu errichteten Zollabfertigungsstelle Frankfurt a. O. Bahnhof sind die Befugnisse 13,
28, 29, 30, 37, 38 und 39 erteilt worden.
Dem Zollamt II Hoyer im Bezirke des Hauptzollamts Tönning und der Zollabfertigungsstelle
Klein-Wittenberg im Bezirke des Hauptzollamts Wittenberg ist die Befugnis 13 entzogen worden.
Königreich Bayern.
Dem neu errichteten Steueramt Amberg im Bezirke des Hauptzollamts Regensburg sind die
Befugnisse 37, 38, 39, 51, 52 und 60 erteilt worden.
Großherzogtum Baden.
Dem Nebenzollamt 1 Stetten im Bezirke des Hauptsteueramts Lörrach ist die Befugnis 66
erteilt worden.
Elsaß-Lothringen.
Den Hauptzollämtern Metz und Mülhausen sowie dem Zollamt 1 Markirch im Bezirke des
Hauptzollamts Schlettstadt ist die Befugnis 13 entzogen worden.