Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

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2. Militärwesen. 
  
Auf Ihren Bericht vom 8. August 1910 will Ich die anliegenden Anderungen der Deutschen Wehr- 
ordnung genehmigen. 
Wilhelmshöhe, den 19. August 1910. 
Wilhelm. 
An den Reichskanzler (Reichsamt des Innern). Delbrück. 
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Anderungen der Deutschen Wehrordnung.) 
  
Die Deutsche Wehrordnung wird geändert wie folgt: 
* 2. 
In Ziffer 3 a ist hinzuzufügen: 
„für die Hohenzollernschen Lande der Königlich Preußische Regierungspräsident in 
Sigmaringen,“. 
Die Ziffern 31, g, 1 erhalten folgende Fassung: 
„|) für Mecklenburg-Strelitz das Großherzoglich Mecklenburgische Staatsministerium, Ab- 
teilung des Innern, zu Neustrelitz, · 
g) für Oldenburg das Großherzoglich Oldenburgische Ministerium der Justiz zu Oldenburg, 
1) für Sachsen-Coburg und Gotha das Herzoglich Sächsische Staatsministerium, Abteilung A 
zu Coburg,“. 
Ziffer 7 Abs. 2 erhält folgende Fassung: 
„Je eine gleiche Kommission besteht in Tsingtau im Schutzgebiete Kiautschou für 
die in Ostasien, und in Windhuk im Schutzgebiete Südwestafrika für die in West= und 
Südafrika wohnhaften Deutschen."“ 
In Ziffer 8 Abs. 3 ist hinter „Kiautschon“ ein Komma und sodann folgender Zusatz einzu- 
fügen: „diejenige in Windhuk unter Aufsicht des Gouverneurs des Schutzgebiets Südwestafrika." 
9§ 15. 
In Ziffer 4 Abs. 1 ist hinter „besitzen“ einzufügen: „oder die Vorprüfung zum Schiffsingenieur 
bestanden haben“. 
In Ziffer 6 Abs. 1 ist hinter „Navigations-“ ein Komma und sodann einzufügen: „See- 
maschinisten-“, ferner in Abs. 2 statt „Navigationsschulen“ zu setzen: „Navigations= oder Seemaschinisten- 
schulen“ und hinter „Seesteuerleute“ einzufügen: „oder Seemaschinisten“. 
8 238. 
Die Ziffern 2 und 3 erhalten folgende Fassung: 
„2. Zur seemännischen Bevölkerung des Reichs gehören: 
a) Seeleute von Beruf, d. h. Leute, die mindestens ein Jahr auf See-, Küsten= oder 
Haffahrzeugen gefahren sind und zwar als: 
1. Matrosen, Leichtmatrosen, Jungen, Köche, Kellner (Stewards), Pantryleute, 
Aufwäscher, Schlachter, Barbiere, Friseure, Musiker und dergl.; 
2. Maschinisten, Maschinistenassistenten, Heizer, Feuerleute, Kohlenzieher, 
Trimmer, Elektriker, Schlosser, Klempner, Zimmerleute, Segelmacher, Segel- 
und Tauflicker, Konditoren, Bäcker, Zahlmeistergehilfen und dergl.; 
*) Zentralblatt für 1901, Beilage zu Nr. 32, für 1904 S. 85, für 1905 S. 119, für 1906 S. 1297. 
 
	        
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