Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamt des Innern. 
  
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Luchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XXXVIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 4. November 1910. Nr. 49. 
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Exequaturerteilung Seite 59 Veränderungen in dem Stande und den Besug- 
2. Medizinal= und Veterinärwesen: Gesundheitspolizeiliche nissen der Zoll= und Steuerstellen s- 
Behandlung der Fährschiffe der Linie Saßnitz—Trelle-- Veränderungen in den abferigungsbesuguissen % 
borg bei etwa eintretender Choleragefahr 589 4. 3 und — don AÄusländ * 
3. Zoll= und Steuerwesen: Ermächtigung der Landes- Nolcheiwesen- sweisung von Auslandern aus 
behörden zur Entscheidung über Erstattung oder Er- 9 "' "' 
laß des für Waren gezahlten oder zu zahlenden Anhang. Militärwesen: Gesamtperzeichnis derjenigen 
Steuerbetrass Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen 
Kürzung der Reichsstempelabgabe bei Renten- zund über die Befähigung für den einjährig- sreiwilligen 
Schuldverschreibungen 591 Militärdienst berechtigt sind. . 597 
Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit Beilage. Medizinal= und Veterinärwesen: Verzischnn 
ausländischem verzinnten EisenblEch. 591 der zur Annahme von Praktikanten ermächtigten 
Fasschen eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit Krankenhäuser und medizinisch= wissenschaftlichen 
ausländischen getrockneten Kirschen 591 Institute 625 
  
  
1. Koufulatwesen. 
Dem Französischen Vizekonsul 1. Klasse Georges Grégorie, der zum Leiter des französischen Kon- 
sulats in Berlin ernannt worden ist, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. 
  
2. Medizinal= und Veterinärwesen. 
Mit der Königlich Schwedischen Regierung ist vereinbart worden, die gesundheitspolizeiliche 
Behandlung der Fährschiffe der Linie Saßnitz—Trelleborg bei etwa eintretender Cholera- 
gefahr vom 15. August 1910 ab unter Verzicht auf die im übrigen zulässigen schärferen Maßregeln 
nach folgenden Gesichtspunkten vornehmen zu lassen: 
1. Die Dampffähren werden bei der Ankunft in Saßnitz auf ihre Gesundheitsverhältnisse an 
Bord untersucht. 
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