Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

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Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
  
Bezeichnung der 
Stellen, welche vorzugsweise 
mit Militäranwärtern usw. 
zu besetzen sind. 
  
  
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär- 
anwärter usw. 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
  
Bezeichnung der Behörde, 
au welche die Bewerbungen 
zu richten sind, soweit nicht 
in den Vakanzanmeldungen 
andere Anstellungsbehörden 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
  
Bemerkungen 
  
XIV. Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen. 
1. Arnstadt-Ichtershausener Eisen- 
bahn. 
2. Greußen-Ebeleben-Keulaer Eisen- 
bahn. 
Hohenebra-Ebelebener Eisenbahn. 
4. Ilmenau- Großbreitenbacher 
Eisenbahn. 
5. Mühlhausen-Ebelebener Eisen- 
bahn (für dieschwarzburg-sonders- 
hausensche Strecke). 
O 
  
Weichensteller, 
Schaffner, 
Bahnwärter. 
Mittlere, Kanzlei- und Unter- 
beamte. 
Weichensteller, Schaffner. 
Stationsdiätar, Weichen- 
steller, Schaffner. 
Wie zu 2. 
  
40 Jahre. 
40 
40 
40 
40 
Betriebsverwaltung Thürin= 
" gischer Nebenbahnen in 
Weimar. 
  
1 
Vorstand der Eisenbahngesell- 
schaft Mühlhausen-Ebeleben 
in Mühlhausen (Thür.). 
  
XV. Fürstentum Schwarzburg-RKudolstadt. 
1. Nebenbahn Esperstedt - Oldis- 
leben. 
2. Mühlhausen-Ebelebener Eisenbahn 
(für die schwarzburg-rudolstädtische 
Strecke). 
  
Mittlere, Kanzlei= und Unter- 
beamte. 
Wie zu 1. 
  
40 Jahre. 
40 
  
Betriebsverwaltung Thürin- 
Ascher Nebenbahnen in 
eimar. 
Vorstand der Eisenbahngesell- 
schaft Mühlhausen-Ebeleben 
in Mühlhausen (Thür.). 
  
  
XVI. Fürstentum Reuß füngerer TLinie. 
Gera-Meuselwitz-Wuitzer Eisenbahn 
(für die in Reuß jüngerer Linie 
gelegene Strecke). 
  
Mittlere, Kanzlei= und Unter- 
beamte. 
  
Eine Alters- 
gren ist nicht 
festgesetzt. 
  
Direktion der Gera-Meusel- 
witz - Muitzer Eisenbahn- 
Aktiengesellschaft in Berlin, 
SW lI. Bernburger- 
straße 15/16. 
  
4— 
Bei der Besetzung 
sind die für den 
preußischen 
Staatseisenbahn- 
dienst in dieser 
Beziehung, ins- 
besondere bezüg- 
lich der Ermitte- 
lung der Mili- 
täranwärter usw. 
bestehenden Vor- 
schriften zur An- 
wendung zu 
bringen. 
Wie zu 1. 
Bei der Besetzung 
sind die für den 
preußischen 
Staatseisenbabn- 
dienst in dieser 
Beziehung, ins- 
besondere bezüg- 
lich der Ermitte- 
lung der Mili- 
täranwärter usw. 
bestehenden Vor- 
schriften zur An- 
wendung zu 
bringen. 
Wie zu 1. 
Bei der Besetzung 
soll bei gleicher 
Befähigung der 
Bewerber inner- 
halb des Staats- 
gebiets von Reuß 
jüngerer Linte 
den Stellenan- 
wärtern diefer 
Staatsange- 
*5 hörigkeit vor allen 
übrigen der Vor- 
zug gegeben wer- 
den.
	        
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