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dem Hauptzollamt Liegnitz die Befugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen II
über Wein;
dem Hauptzollamt Lissa die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über un-
bearbeitete Tabakblätter;
dem Zollamt I Mettmann im Bezirke des Hauptzollamts Elberfeld die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen 1 über das für die Firma Fritz Koch in Mettmann eingehende Mehl,
sowie zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen 1 über die von dieser Firma im Veredelungsverkehr
hergestellten Teigwaren;
der Zollabfertigungsstelle am Bahnhof zu Minden im Bezirke des gleichnamigen Hauptzollamts
die Befugnis zur Abfertigung von zuckerhaltigen Waren, die mit dem Anspruch auf Zuckersteuer-
vergütung ausgeführt werden;
dem Hauptzollamt Oppeln die Befugnis zur Erledigung von Begleitzetteln über Wein und
zur Abfertigung der mit Begleitschein unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Weinsendungen;
dem Zollamt I Rawitsch im Bezirke des Hauptzollamts Lissa die Befugnis zur Erledigung
von Begleitscheinen I über unbearbeitete Tabakblätter;
dem Zollamt 1 Siegen im Bezirke des Hauptzollamts Iserlohn die Befugnis zur Erledigung
von Begleitscheinen I über inländisches Salz für die Aktiengesellschaft Eichener Walzwerk und Ver-
zinkerei in Creuzthal;
dem Zollamt 1 Zeitz im Bezirke des Hauptzollamts Naumburg die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen I über rohen Kakao in Bohnen, der für die Firma Oehmig-Weidlich daselbst
unter Eisenbahnwagenverschluß eingeht; « .
dem Zollamt 1 Weißenfels im Bezirke des Hauptzollamts Naumburg die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen 1 über die für die Nolleschen Werke daselbst eingehenden Waren der
Nummern 628 und 895 des Zolltarifs; -"
dem Zollamt 1 Wittlich im Bezirke des Hauptzollamts Trier die Befugnis zur Erledigung von
Zündwarenbegleitscheinen. 4
Die Befugnis zur Ausfertigung von Zündwarenbegleitscheinen ist dem Zollamt II Dittersbach
im Bezirke des Hauptzollamts Liebau entzogen und dem Zollamt 1 Waldenburg im gleichen Haupt-
amtsbezirke beigelegt worden.
Königreich Bayern.
Das Nebenzollamt I Waidhaus im Bezirke des Hauptzollamts Waldsassen ist in ein Neben-
zollamt II umgewandelt worden.
Es ist erteilt:
der Steuerstelle Helmbrechts im Bezirke des Hauptzollamts Hof die Befugnis zur Erledigung von
Zollbegleitscheinen II über unbearbeitete und bearbeitete Tabakblätter; ·
dem Steueramte Reuth im Bezirke des Hauptzollamts Waldsassen die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen II; ·
der Steuerstelle Schifferstadt im Bezirke des Hauptzollamts Ludwigshafen a. Rh. die Befugnis
zur Erledigung von Tabakversendungsscheinen II.
Königreich Sachsen.
Es ist erteilt:
die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 über unbearbeitete Tabakblätter dem Zollamt
Döbeln im Bezirke des Hauptzollamts Grimma und dem Nebenzollamt Deutschneudorf im Bezirke des
Hauptzollamts Freiberg; die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II über unbearbeitete
Tabakblätter den Nebenzollämtern Döhlen und Kreischa im Bezirke des Hauptzollamts Dresden II,
Adorf und Schwarzenberg im Bezirke des Hauptzollamts Eibenstock; die Befugnis zur Erledigung von
Zollbegleitscheinen II über unbearbeitete und bearbeitete Tabakblätter den Nebenzollämtern Marienberg
im Bezirke des Hauptzollamts Annaberg, Aue und Lößnitz im Bezirke des Hauptzollamts Zwickau; die
Befugnis zur Erledigung von Tabakversendungsscheinen II den vorgenannten Nebenzollämtern Marien-
berg, Adorf, Schwarzenberg und Lößnitz;