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5. Zoll= und Steuerwesen.
Bekanntmachung.
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Auf Grund der vom Bundesrat im § 1 Absatz 3 der Zündwarensteuer- üiusssihenns:.
bestimmungen erteilten Ermächtigung erkläre ich Scherzzündhölzer, bestehend in
Stäbchen aus rohem oder mit Ammoniumphosphat oder dergleichen getränktem Holz, Stroh
oder ähnlichem Stoff, deren Zündkopf durch Reibung entflammbar ist, aber unmittelbar
nach der Entflammung erlischt, ohne das Stäbchen entzündet zu haben,
für steuerpflichtig.
Berlin, den 9. August 1911.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Wermuth.
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Königreich Preußen.
Die Zollämter II Hadamar im Bezirke des Hauptzollamts Oberlahnstein, Kremmen im Bezirke
des Hauptzollamts Potsdam und Müncheberg im Bezirke des Hauptzollamts Frankfurt a./O. sind
aufgehoben worden.
In Weetzen im Bezirke des Hauptzollamts Hannover ist für das Kali= und Steinsalzbergwerk
„Deutschland“ ein Salzsteueramt II. Klasse errichtet worden, dem die Befugnis zur Ausfertigung von
Begleitscheinen I und II über inländisches Salz erteilt worden ist.
Die Zollämter I Brüssow und Strasburg U.M. im Bezirke des Hauptzollamts Prenzlau
und Lippehne im Bezirke des Hauptzollamts Landsberg a. W. sind in Zollämter II. Klasse um-
gewandelt worden.
Von den im Bezirke des Hauptzollamts Berlin-Museumstraße errichteten Leuchtmittel-
abfertigungsstellen „Berlin Deutsche Gasglühlicht -Aktiengesellschaft (Auergesellschaft) Abteilung A“
und „Berlin Deutsche Gasglühlicht-Aktiengesellschaft (Auergesellschaft) Abteilung B“ führt die erst-
genannte künftig die Amtsbezeichnung „Leuchtmittelabfertigungsstelle Berlin Am Warschauerplatz 9/10“,
die zweite die Amtsbezeichnung „Leuchtmittelabfertigungsstelle Berlin Deutsche Gasglühlicht-Aktien-
gesellschaft (Auergesellschaft)".
Erteilt:
Dem Zollamt 1 Artern im Bezirke des Hauptzollamts Langensalza die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen II über unbearbeitete Tabakblätter für den Zigarrenfabrikanten
C. H. A. Schmidt daselbst und zur Erledigung von Versendungsscheinen II über inländische Tabak-
blätter für denselben Empfänger;
dem Zollamt 1 Bitterfeld im Bezirke des Hauptzollamts Wittenberg die unbeschränkte Be-
fugnis zur Erledigung von Begleitscheinen 1 über inländisches gemahlenes Steinsalz;
dem Zollamt II Bremervörde im Bezirke des Hauptzollamts Stade die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen 1;
dem Zollamt 1 Cöpenick im Bezirke des Hauptzollamts Rixdorf die Befugnis zur Erledigung
nn eleisheinen I1 über Aceton und Holzgeist für die chemische Fabrik Hoherlehme G. m. b. H.
in Hoherlehme;
dem Zollamt 1 Delitzsch im Sezirie des Hauptzollamts Wittenberg die unbeschränkte Befugnis
zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II
dem Zollamt 1 Flatow im Bezirke des Hauptzollamts Dt. Krone die Befugnis zur Erledigung
von begleisccheinen!. über Gasöl, das in Kesselwagen für das Stãdtische Eleltrizitãts wert in dastrow
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