Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

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Anderungen der GEinfuhrscheinordnung.) 
1. § 20. 
Abs. 1 erhält folgende Fassung: 
„Jeder Inhaber des Einfuhrscheins ist berechtigt, diesen innerhalb einer Frist von 
drei Monaten, vom Tage der Ausstellung an gerechnet, bei der Begleichung von Zollgefällen 
für die im § 1 bezeichneten Fruchtarten bei jeder Zoll= oder Steuerstelle des Zollgebiets 
statt barer Zahlung in Anrechnung zu bringen."“ 
2. § 21 Abf. 1. 
In Ziffer 2 ist statt „3 Monate“ zu setzen: „einen Monat“. 
3. Muster F, erste Seite. 
a) Abs. 2 erhält folgende Fassung: 
„Jeder Inhaber des Einfuhrscheins ist berechtigt, diesen bei der Begleichung von 
Zollgefällen für die umseitig aufgeführten Fruchtarten bei jeder Zoll= oder Steuer- 
stelle des deutschen Zollgebiets statt barer Zahlung in Anrechnung zu bringen.“ 
b) Im folgenden Absatz ist statt „Januar 1907“ zu setzen: „Oktober 1906“. 
4. Muster F, zweite Seite. 
a) Abs. 1 erhält folgende Fassung: 
„Die Anrechnung ist bei folgenden Fruchtarten zulässig: Roggen, Weizen, Spelz 
(Dinkel, Einkorn, Emmer, Vesen), Gerste, Hafer, Buchweizen, trockene (reife) Hülsen- 
früchte (Speisebohnen, Erbsen, Linsen, Futter= [Pferde= usw.] Bohnen, Lupinen und 
Wicken), Raps und Rübsen.“ 
b) In der Anrechnungsbestätigung ist die Stelle „ r zu streichen. 
c) In den Buchungsvermerken ist statt „Oktober“ zu setzen: „September“. 
5. Muster H, Seite 4. 
In der Anrechnungsbestätigung ist die Stelle e rrr0 zu streichen. 
6. Anlage 2 fällt weg. 
  
*) Zentralblatt für das Deutsche Reich von 1906 S. 316. 
  
3. Polizeiwesen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
Bezirk gleichen Namens, Mähren, bruch 8JahreZucht- 
v Name und Stand Alter und Heimat 6 Grund Behörde, welche die * 
S. 5 Ausweisung s. 
der Bestrafung. Ausweisungs- 
3 der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses 
S . 
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à) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs. *ê* 
Ludwig Oskar geboren am 5. April 1863 zu Wien,einfacher Diebstahl im Stadtmagistrat Strau= 26. Mai 1911. 
Partl, Agent, ortsangehörig zu Großmesseritsch) Rückfall und Bann= bing, Bayern, 1 
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österreichischer Staatsangehöriger, haus und 4 Wochen 
Haft, laut Erkennt- 
nis vom 17. Sep- 
tember 1908), 
98“
	        
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