soll, sofern die körperliche Strafe an dem eigentlichen Verbrecher nicht zur Volziehung
gebracht werden kann. Berlin, den öten Oktober 1821.
Friedrich Wilhelm.
An.
die Stamsminister von Kircheisen und von Klewiz.
(No. 632.) Allerhbchste Deklaration vom 14ten Oktober 182 1., betreffend die Anwendung
der rhelnischen Strafgesetze auf Mitschuldige, welche an Vergehungen
rheinischer Beomten Theil genommen.
Am Ihren Bericht vom Sten Oktober d. J. gue Ich zur Erläuterung Meiner Kabinetsorder
vom Slen Mälrz d. J. hierdurch fest: daß die Untersuchung gegen die.
den rheinischen Gerichtshöfen unterworfenen Mitschuldigen, welche bei den Verehungen
rheinischer Verwaltungsbeamten konkurriren, lediglich nach den Wor:
chriften der rheinischen Kriminalprogxeßordnung geführt, und die dortigen Straf
gesetze auf sie zur Anwendung gebracht werden sollen.
Potsdam, den 14ten Oktober 1821. · « ç
Friedrich Wilhelm.
An
den Staats= und Justizminister von Kircheisen.
(No. 683.) Bekanntmachung vom 2 9ten Oktober 1821., betreffend die Allerhbchst genehr
migte Herabsetzung des Schleusengeldes bel kleinen Fahrzeugen.
D
Des Koͤnigs Majestaͤt haben durch nachstehende, an die unterzeichneten Ministerien
gerichtete Allerhoͤchste Order:
Ich genehmige, Ihrem Amrage vom Oten d. M. gemäß, daß das Schleuseneld
von den in Ihrem Bericht bezeichneten kleinen Fahrzeugen auf die Hälfte
des bisherigen Satzes von 1 Rthlr. herabgesetzt und künftig nur mit 12 gGr.
erhoben werde. Potsdan, den 13ten August 1821.
Friedrich Wilhelm.
zu genehmigen geruhet, daß an allen Schleusen, wo die Schleusen-Abgaben nach
den Vorschriften und Sätzen des S. 4. des Gesetzes vom IIten Juni 1810. entrichtel
werden,
oon kleinen Fahrzeugen ohne Kajüte, oder von kleinen Seeboten, wenn sie
zum Waarentransport gebraucht werden, nur die Hälfte des bisherigen
Schleusengeldes, also Ein halber Thaler erhoben werden soll,
wonach sich die Königlichen Regierungen zu achten, und die Hebungsstellen anzuweisen
baben. Berlin, den 20sten Oktober 1821.
Ministeriumd. Handels. General-Kontrolle. Ministerium #. Finanzen
v. Bulow. v. Lottum. v. Klewiz.