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Reichs-Gesetzblatt.
Nr. 24.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Entschädigung der Angehörigen Dänemarks, Norwegens und
Schwedens für unschuldig erlittene Untersuchungshaft. S. 465.
(Nr. 3234.) Bekanntmachung, betreffend die Entschädigung der Angehörigen Dänemarks,
Norwegens und Schwedens für unschuldig erlittene Untersuchungshaft.
Vom 3. Mai 1906.
Auf Grund des § 12 des Gesetzes, betreffend die Entschädigung für unschuldig
erlittene Untersuchungshaft, vom 14. Juli 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 321) wird
hierdurch bekannt gemacht, daß durch die Gesetze des Königreichs Dänemark,
des Königreichs Norwegen und des Königreichs Schweden die Gegenseitigkeit im
Sinne jener Vorschrift verbürgt ist.
Berlin, den 3. Mai 1906.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
von Tschirschky.
Herausgegeben im Reichsamte des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an das Kaiserliche Postzeitungsamt in Berlin W. 9 zu richten.
Reichs-Gesetzbl. 1906. 74
Ausgegeben zu Berlin den 10. Mai 1906.