Object: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreizehnter Jahrgang. 1885. (13)

373 
  
  
  
  
Nummer Seite der Nummer Seite der 
des Handaus- des Handaus- 
5 gabe des r gabe des 
statistischen statifüschen Waarengattung. statistischen satistichen Waarengattung. 
Waaren= " . Waagren- - 
erzeich- verzeich- 
verzeichnisses. berpeich verzeichnisses. rech 
1. 2. II 1. 2. 3. 
Noch: Noch: 
302 auf einen Verschiffungsplatz oder Aus 791. 303 Gesägte Blöcke; Steinmetzarbeiten, 
Bahnhof ge#hren wird. grobe, ungeschliffen, mit Ausnahme 
420. - —: in der Richtung der Längsachse der Arbeiten aus Alabaster oder 
beschlagen oder auf anderem Wege Marmor. 
als durch Bewaldrechtung vor- 791L a. - Steinmebarbeiten soweit sie nicht 
earbeitet oder zerkleinert; Naben; unter Tarifnummer 33 d begriffen 
Filgen und Speichen. sind, ungeschliffen. 
421. - —: Faßdauben und Stabholz, nicht 792 u. 792 a. - Wie bisher zu der Nr. 792. 
unter Nr. 417 fallend. 795. - Sandsteinplatten, blos auf einer 
42. - —: Korbweiden und Reifenstäbe, Seite abgeschliffen. 
ungeschälte; Faschinen. · 796. - Diese Nummer ist zu streichen. 
423. - Nutzholz von Buxbaum, Cedern, Aus 797. - Weiter bearbeitete Schieferplatten 
Kokos, Ebenholz, Mahagoni, roh und bearbeiteter Tafelschiefer. 
oder einer Bearbeitung g"r unteAus 806. OD Briquettes und Torfkohlen. 
Nr. 13e 1 und 2 des Zolltarifs 830. - Backsteine (gewöhnliche Mauersteine), 
bezeichneten Art unterzogen. gebrannte grobe Pflastersteine 
424. - Bau= und Nutzholz: in der Rich- (Klinker) und gewöhnliche Dach- 
tung der Längsachse gesägt; nicht ziegel, mit Ausnahme der Falz-- 
gehobelte Bretter; gesägte Kant- Dachziegel, nicht glasirt. 
hölzer und andere Säge= und 831. - Feuerfeste Steine. 
Schnittwaaren. 832. - Röhren von Thon und gemeinem 
424a. - Geschnittenes Holz von Cedern. Steinzeug, nicht feuerfest, ungla- 
424 b. - Bruyere-(Erika-) Holz, roh oder · irt. 
in geschnittenen Stücken; auch zu 835. - Falz-Dachziegel; Dachziegel und 
Tabackpfeifenköpfen roh vorgear- Mauersteine, glasirt; nicht feuer- 
beitet (ungebohrt). feste Thonfliesen; Platten aus 
gemeinem Steinzeug. 
784. 303 Alabaster und Marmor, roh oder 836. - Diese Nummer ist zu streichen. 
blos behauen; auch gemahlen. 837. - Schmelztiegel, Muffeln, Kapseln, 
790. - Andere Steine, roh oder blos be- Retorten, feuerfeste Röhren und 
hauen, auch gemahlen, mit Aus- Platten. 
nahme der gehauenen oder ge- 838. - Röhren von Thon und gemeinem 
schnittenen Flintensteine. Steinzeug, nicht feuerfest, glasirt. 
Aus 790 a. - Geschnittene oder gespaltene, unge- 839. - Töpfergeschirr, glasirt; Krüge und 
  
  
  
schliffene Platten aus Steinen 
aller Art, mit Ausnahme der 
Platten aus Gips, Alabaster, 
Marmor und Halbedelsteinen. 
  
  
  
  
  
  
  
andere Gefäße aus gemeinem 
Steinzeug; gemeine Ofenkacheln 
und Oefen von Thon oder Fayence; 
irdene Pfeifen. 
D.- Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 2. d. M. beschlossen, die in dem Anhang zu §. 35 der Dienst- 
vorschriften vom 21. November 1879, betreffend die Statistik des Waarenverkehrs 2c., hinsichtlich der Nach- 
weisung des Verkehrs mit Getreide und Mühlenfabrikaten in Mühlenlagern getroffenen Bestimmungen analog 
auch für die Nachweisung des Veredelungsverkehrs mit Oelfrüchten (s. 7 Ziffer 3 a des Zolltarifgesetzes 
— Reichs-Gesetzbl. S. 116 —) als maßgebend zu erklären. 
Berlin, den 9. Juli 1885. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.