Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

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—.. — — 
Bezeichnung 
der 
Eisenba hn. 
  
Bezeichnung der 
Stellen, welche vorzugsweise 
mit Militäranwärtern usw. 
zu besetzen sind. 
  
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär- 
anwärter usw. 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
  
Bezeichnung der Behörde, 
an welche die Bewerbungen 
zu richten sind, soweit nicht 
in den Vakanzanmeldungen 
andere Anstellungsbehörden 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
  
Bemerkungen. 
  
1. 
t 
Nebenbahn Esperstedt- Oldis- 
leben. 
Weimar-Berka-Blankenhainer 
Eisenbahn. 
Weimar - Rastenberger Eisen- 
bahn. 
. Wutha-Ruhlaer Eisenbahn. 
  
Grohherzogtum Fachsen. 
I Kanzlei= und Unter- 
beamtenstellen. 
Zueführer, Schaffner (zug- 
führende), eichensteller, 
Bremser, Bahn= und andere 
Wärter, Wächter. 
Zugführer, Bremser, Bahn- 
weärter, Wächter. 
Betriebspersonal. 
  
40 Jahre. 
40 
40 
Eine Alters- 
grenze ist nicht 
festgesetzt. 
  
Betriebsverwaltung Thürin- 
gischer Nebenbahnen in 
Weimar. 
  
VIII. Grohherzogtum mechlenburg-Ftrelitz. 
. Mecklenburgische Friedrich 
Wilhelm- Eisenbahn. 
Neubrandenburg-Friedländer 
Eisenbahn. 
  
Mittlere, Kanzlei= und Unter- 
beamte. 
Stationsvorsteher, Stations- 
wärter, Zugführer, Güter- 
bodenvorarbeiter, Güter- 
boden= und Stationsar- 
beiter, Weichensteller. 
  
37 Jahre. 
37 
  
Direktion der Mecklenburgi- 
schen Friedrich Wilhelm= 
Eisenbahngesellschaft in 
Neustrelitz. 
Betriebsverwaltung der Neu- 
brandenburg - Friedländer 
Eisenbahn in Berlin, 
8W 11, Großbeerenstraße 
88. 
IX. Grobßherzogtum Oldenburg. 
Eutin-Lübecker Eisenbahn. 
  
* Eisenbahnassistenten, Eisen- 
bahngehilfen, Bahnhofs= 
vorsteher, Schaffner, Bahn- 
steigschaffrer, Weichen- 
wärter, Bahnwärter, Loko- 
motioputzer, *Zugführer, 
Packmeister. 
35 Jahre. 
  
  
Direktion der Eutin-Lübecker 
Eisenbahngesellschaft in 
Lübeck. 
  
  
  
Bei der Besetzung 
sind die für den 
Staatsdienst in 
dieser Beziehung, 
tinsbesondere bezüug- 
lich der Ermitte- 
lung der Mutär= 
anwärier usw. be- 
stehenden Vorschrif- 
ten zur Anwendung 
zu bringen. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Bei der Besetzunt 
sind die für den 
Staatsdlenst 
dieser Sthn 
insbesondere 
züglich der Enbe- 
telung der Militär-= 
anwärter usw. be- 
stehenden Vor- 
schriften zur An- 
wendung zu bringen. 
Wie zu 1. 
*) Zur Hälfte den 
Melträranwärtern 
vorbehalten. 
**) Die Stellen der 
Bahnhofsvorsteher, 
Zugführer und pack- 
meister sind nur 
im Wege des Auf- 
rückens und der 
Beförderung zu er- 
retchen. Das Auf- 
rücken und die Be- 
förderung erfolgt 
ohne Vorzug der 
Muitäranwärter 
unter Berückstchti- 
gung, des Dlenst- 
— der Fähig- 
keiten und Lelistun- 
en aller in dem 
etreffenden Dienst- 
zweig angestellten 
oder beschäftigten 
Beamten.
	        
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