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Bezeichnung
der
Eisenba hn.
Bezeichnung der
Stellen, welche vorzugsweise
mit Militäranwärtern usw.
zu besetzen sind.
Altersgrenze,
bis zu welcher
Militär-
anwärter usw.
berücksichtigt
werden
müssen.
Bezeichnung der Behörde,
an welche die Bewerbungen
zu richten sind, soweit nicht
in den Vakanzanmeldungen
andere Anstellungsbehörden
ausdrücklich bezeichnet
werden.
Bemerkungen.
1.
t
Nebenbahn Esperstedt- Oldis-
leben.
Weimar-Berka-Blankenhainer
Eisenbahn.
Weimar - Rastenberger Eisen-
bahn.
. Wutha-Ruhlaer Eisenbahn.
Grohherzogtum Fachsen.
I Kanzlei= und Unter-
beamtenstellen.
Zueführer, Schaffner (zug-
führende), eichensteller,
Bremser, Bahn= und andere
Wärter, Wächter.
Zugführer, Bremser, Bahn-
weärter, Wächter.
Betriebspersonal.
40 Jahre.
40
40
Eine Alters-
grenze ist nicht
festgesetzt.
Betriebsverwaltung Thürin-
gischer Nebenbahnen in
Weimar.
VIII. Grohherzogtum mechlenburg-Ftrelitz.
. Mecklenburgische Friedrich
Wilhelm- Eisenbahn.
Neubrandenburg-Friedländer
Eisenbahn.
Mittlere, Kanzlei= und Unter-
beamte.
Stationsvorsteher, Stations-
wärter, Zugführer, Güter-
bodenvorarbeiter, Güter-
boden= und Stationsar-
beiter, Weichensteller.
37 Jahre.
37
Direktion der Mecklenburgi-
schen Friedrich Wilhelm=
Eisenbahngesellschaft in
Neustrelitz.
Betriebsverwaltung der Neu-
brandenburg - Friedländer
Eisenbahn in Berlin,
8W 11, Großbeerenstraße
88.
IX. Grobßherzogtum Oldenburg.
Eutin-Lübecker Eisenbahn.
* Eisenbahnassistenten, Eisen-
bahngehilfen, Bahnhofs=
vorsteher, Schaffner, Bahn-
steigschaffrer, Weichen-
wärter, Bahnwärter, Loko-
motioputzer, *Zugführer,
Packmeister.
35 Jahre.
Direktion der Eutin-Lübecker
Eisenbahngesellschaft in
Lübeck.
Bei der Besetzung
sind die für den
Staatsdienst in
dieser Beziehung,
tinsbesondere bezüug-
lich der Ermitte-
lung der Mutär=
anwärier usw. be-
stehenden Vorschrif-
ten zur Anwendung
zu bringen.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Bei der Besetzunt
sind die für den
Staatsdlenst
dieser Sthn
insbesondere
züglich der Enbe-
telung der Militär-=
anwärter usw. be-
stehenden Vor-
schriften zur An-
wendung zu bringen.
Wie zu 1.
*) Zur Hälfte den
Melträranwärtern
vorbehalten.
**) Die Stellen der
Bahnhofsvorsteher,
Zugführer und pack-
meister sind nur
im Wege des Auf-
rückens und der
Beförderung zu er-
retchen. Das Auf-
rücken und die Be-
förderung erfolgt
ohne Vorzug der
Muitäranwärter
unter Berückstchti-
gung, des Dlenst-
— der Fähig-
keiten und Lelistun-
en aller in dem
etreffenden Dienst-
zweig angestellten
oder beschäftigten
Beamten.