Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

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— —— ... 
Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
  
Bezeichnung der 
Stellen, welche vorzugsweise 
mit Militäranwärtern usw. 
zu besetzen sind. 
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär- 
anwärter usw. 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
  
Bezeichnung der Behärde, 
an welche die Bewerbungen 
zu richten find, soweit nicht 
in den Vakanzanmeldungen 
andere Anstellungsbehörden 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
  
  
Bemerkungen. 
  
—— 
Rhene-DiemeltalEisenbahn. 
  
XVII. Fürstentum Waldeck. 
Mittlere, Kanzlei= und Unter- 
beamte. 
40 Jahre. 
  
Vorstand der Rhene-Diemel- 
tal- Eisenbahngesellschaft in 
Siegen. 
  
XVIII. Fürstentum Schaumburg-Lippe. 
Rinteln-Stadthagener Eisenbahn (für 
die schaumburg-lippische Strecke). 
  
Mittlere, Kanzlei- und Unter- 
beamte. 
40 Jahre. 
  
Vorstand der Rinteln-Stadt- 
hagener Eisenbahngesell- 
schaft in Rinteln. 
  
XIX. Freie und Pansestadt Tübeck. 
1. Eutin- Lübecker Eisenbahn (be- 
züglich des im lübeckischen Gebiete 
stationierten Personals). 
  
* Eisenbahnassistenten, Eisen- 
bahngehilfen, Bahnhofs= 
vorsteher, Schaffner, Bahn- 
steigschaffner, Weichen- 
wärter, Bahnwärter, 
Lokomotivputzer.Zug- 
führer, Packmeister. 
35 Jahre. 
  
Direktion der Eutin-Lübecker 
Eisenbahngesellschaft in 
Lübeck. 
  
  
  
  
Bei der Besetzung 
sind die für den 
preußischen 
Staatseisenbahn- 
dienst in dieser 
Beziehung, ins- 
besondere bezüg- 
lich der Ermitte- 
lung der Militär- 
anwärter usw. 
bestehenden Vor- 
schriften zur An- 
wendung zu 
bringen. 
Bei der Besetzung 
soll bei gleicher 
Befähigung der 
Bewerber inner- 
halb des Staats- 
gebiets von 
Schaumburg- 
Lippe den Stellen- 
anwärtern mit 
schaumburg- 
lippischer 
Staatsangehörig-= 
keit vor allen 
übrigen der Vor- 
zug gegeben wer- 
den. 
Nach einer Verein- 
barung mit der 
Großherzoglich 
Oldenburgischen 
Regierung vom 
Oktober 1884 find 
die nehenverzeich- 
neten Stellen in 
eine Bekannt- 
machung des Groß- 
berz lich Olden- 
3 
ministeriums mit 
aufgenommen. 
*) Zur Hälfte den 
Milttäranwär= 
tern vorbehalten. 
*F) Die Stellen der. 
Bahnzsapor# 
ugführer 
und Packmeister 
sind nur im Wege 
des Aufrückens 
und der Beförde- 
rung zu erreichen. 
Das Arufrücken 
und die Beförde- 
rung erfolgt ohne 
Vorzug der Mili- 
täranwärter 
unter Berücksichti- 
gung des Dienst- 
alters, der Fähtg- 
ketten und gei- 
stungen aller in 
dem betreffenden 
Dienstzweig an- 
estellten oder be- 
Fssöftigen Be- 
amte 
30* 
n.
	        
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