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Bezeichnung
der
Eisenbahn.
Bezeichnung der
Stellen, welche vorzugsweise
mit Militäranwärtern usw.
zu besetzen sind.
Altersgrenze,
bis zu welcher
Militär-
anwärter usw.
berücksichtigt
werden
müssen.
Bezeichnung der Behärde,
an welche die Bewerbungen
zu richten find, soweit nicht
in den Vakanzanmeldungen
andere Anstellungsbehörden
ausdrücklich bezeichnet
werden.
Bemerkungen.
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Rhene-DiemeltalEisenbahn.
XVII. Fürstentum Waldeck.
Mittlere, Kanzlei= und Unter-
beamte.
40 Jahre.
Vorstand der Rhene-Diemel-
tal- Eisenbahngesellschaft in
Siegen.
XVIII. Fürstentum Schaumburg-Lippe.
Rinteln-Stadthagener Eisenbahn (für
die schaumburg-lippische Strecke).
Mittlere, Kanzlei- und Unter-
beamte.
40 Jahre.
Vorstand der Rinteln-Stadt-
hagener Eisenbahngesell-
schaft in Rinteln.
XIX. Freie und Pansestadt Tübeck.
1. Eutin- Lübecker Eisenbahn (be-
züglich des im lübeckischen Gebiete
stationierten Personals).
* Eisenbahnassistenten, Eisen-
bahngehilfen, Bahnhofs=
vorsteher, Schaffner, Bahn-
steigschaffner, Weichen-
wärter, Bahnwärter,
Lokomotivputzer.Zug-
führer, Packmeister.
35 Jahre.
Direktion der Eutin-Lübecker
Eisenbahngesellschaft in
Lübeck.
Bei der Besetzung
sind die für den
preußischen
Staatseisenbahn-
dienst in dieser
Beziehung, ins-
besondere bezüg-
lich der Ermitte-
lung der Militär-
anwärter usw.
bestehenden Vor-
schriften zur An-
wendung zu
bringen.
Bei der Besetzung
soll bei gleicher
Befähigung der
Bewerber inner-
halb des Staats-
gebiets von
Schaumburg-
Lippe den Stellen-
anwärtern mit
schaumburg-
lippischer
Staatsangehörig-=
keit vor allen
übrigen der Vor-
zug gegeben wer-
den.
Nach einer Verein-
barung mit der
Großherzoglich
Oldenburgischen
Regierung vom
Oktober 1884 find
die nehenverzeich-
neten Stellen in
eine Bekannt-
machung des Groß-
berz lich Olden-
3
ministeriums mit
aufgenommen.
*) Zur Hälfte den
Milttäranwär=
tern vorbehalten.
*F) Die Stellen der.
Bahnzsapor#
ugführer
und Packmeister
sind nur im Wege
des Aufrückens
und der Beförde-
rung zu erreichen.
Das Arufrücken
und die Beförde-
rung erfolgt ohne
Vorzug der Mili-
täranwärter
unter Berücksichti-
gung des Dienst-
alters, der Fähtg-
ketten und gei-
stungen aller in
dem betreffenden
Dienstzweig an-
estellten oder be-
Fssöftigen Be-
amte
30*
n.