Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

— 219 — 
3. Im Muster 3 ist auf Seite 2 in der letzten Zeile vor der Abteilung Nachtrag das ein- 
geklammerte Wort Kühlschiff in lateinischen anstatt in deutschen Buchstaben anzugeben und 
die Klammer zu streichen. « » 
4. Im Muster 12 ist in Ziffer 5 Zeile 3 der Anleitung und im Muster 18 in Ziffer 3 
Zeile 5 der Anleitung zwischen dem Gedankenstrich und dem Worte „bei“ einzuschalten 
„am Vierteljahrsschluß“. 
5. Ziffer 1 der Anleitung auf Muster 13 ist durch folgenden Satz zu ergänzen: 
„Werden verschiedene Malzarten vermahlen (Weizenmalz und anderes Malz), so sind 
sie getrennt aufzuschütten unter jedesmaliger Eintragung in Spalte 5 und 6.“ 
6. In den Probeeintragungen des Musters 13 sind bei dem Ubertrag des Bestandes aus 
dem Vormonat die Angaben in den Spalten 7, 8, 9 zu streichen. Gleichzeitig ist bei 
der Probeeintragung Nr. 5 in den Spalten 7 und 9 das Zeichen — zu setzen und in 
Spalte 8 die Zahl 1270 einzufügen. · 
7. In der Anleitung auf Muster 21 werden in Zeile 1 die Worte „und Mahlbüchern“ 
geltuchen, und gleichzeitig das Komma hinter „Einmaischungsbüchern“ durch das Wort 
„und“ ersetzt. 
8. Die Uberschrift der Spalten 6 bis 13 im Muster 22 hat zu lauten: „Im Laufe des 
Rechnungsjahrs sind im Betriebe gewesen“. 
9. In der Anlage B ist in Ziffer 3 Zeile 1 statt „58 18, 19“ zu setzen: „§ 18 Abf. 1, 4, 5, 
§* 19“ und in Zeile 2 statt „§8 53, 55 und 5917“: „§8§ 53 Abs. 4, 55 und 59 Absf. 1“. 
Berlin, den 13. Februar 1912. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Kühn. 
  
Der Umfang der den einzelnen Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern und für die Erbschafts- 
steuer zur Ausübung- der Reichsaufsicht in Zoll= und Steuersachen zugewiesenen Bezirke hat sich durch 
den Hinzutritt der Aufsicht in Ansehung der Ausführung des Zuwachssteuergesetzes, ferner durch einzelne 
Anderungen in der Aufsicht über die Reichsstempelabgabe von Grundstücksübertragungen, endlich auch 
durch die Regelung der Branntweinsteuergesetzgebung in Luxemburg und des Branntweinverkehrs mit 
Luxemburg sowie durch den Hinzutritt Luxemburgs zur Gemeinschaft der Essigsäureverbrauchsabgabe 
vielfach geändert. ." 
Ein Verzeichnis der Reichsbevollmächtigten, ihrer Bezirke und der Abgabenzweige, deren Be— 
aufsichtigung ihnen zuwiesen ist, wird deshalb nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesrats für 
Zoll- und Steuerwesen nachstehend bekannt gegeben. « 
Verzeichnis 
der Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern und für die Erbschaftssteuer, ihrer 
Bezirke und der Abgabenzweige usw., für deren Beaufsichtigung sie zuständig sind. 
A. Reichsbevollmächtigte für Zölle und Steuern. 
(Zuständig für die Zölle, die gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern, den Spielkartenstempel, die Statistik 
des Warenverkehrs mit dem Ausland, die Ausführung des Süßstoffgesetzes sowie auch für den Wechsel- 
stempel, die Reichsstempelabgaben, die Zuwachssteuer und die Erbschaftssteuer, soweit nicht unter B 
etwas anderes angegeben ist.) 
Herrmann, Königl. Sächsischer Ober-Finanzrat zu Königsberg in Preußen, beigeordnet den 
Königl. Preußischen Oberzolldirektionen zu Königsberg in Preußen und Danzig, sowie 
wegen der Zuwachssteuer den Königl. Preußischen Regierungspräsidenten zu Königsberg in 
Preußen, Gumbinnen, Allenstein, Danzig und Marienwerder. 
31*
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.