— 219 —
3. Militär wesen.
Die Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen mit Militär-
anwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins vom 20. Juni 1907 sind durch Beschluß des Bundes-
rats, wie folgt, ergänzt worden:
I. bei den Reichs= und Staatsbehörden.
(Zentralblatt S. 317 ff.)
—
Zus 11.
Der Absatz (1.) erhält folgenden Zusatz:
„Ist das Anteilverhältnis der Militäranwärter usw. nicht erreicht, so kann zu ihren
Gunsten von dieser Reihenfolge abgesehen werden." «
.Zu§19.
Im Absatz (3.) ist hinter Nr. 5 als neue Nr. 6 einzufügen:
„für den Dienst als Werftbuchführer in der Marineverwaltung ein Jahr,“.
Die bisherige Nr. „6.“ ist in „7.“ abzuändern.
U.
II. bei den Kommunalbehörden usw.
(Zentralblatt S. 345 ff.)
Zu § 9. . «
Der Absatz (1.) erhält folgenden Zusatz:
„Ist das Anteilverhältnis der Militäranwärter usw. nicht erreicht, so kann zu ihren
Gunsten von dieser Reihenfolge abgesehen werden.“
2. Zu § 18.
Hinter Absatz (2.) ist als Absatz (3.) hinzuzufügen:
„Soweit bei den Versicherungsanstalten für die Invalidenversicherung die Besetzung der
Stellen durch Organe der Versicherungsanstalten selbst erfolgt, ist in den vorstehenden
Fällen das Reichsversicherungsamt (Landesversicherungsamt) zuständig."
Berlin, den 13. April 1912.
1—
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Lewald.
Bekanntmachung.
· Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 21. März 1908 (Zentralblatt S. 126) wird
hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der auf Grund des § 42 Ziffer 1 a bis c der
Deutschen Wehrordnung zur Untersuchung militärpflichtiger Deutscher in Paraguay allgemein ermächtigte
praktische Arzt Dr. Martin Backhaus seinen Wohnsitz von San Bernardino nach Asuncion verlegt hat.
Berlin, den 15. April 1912.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Gallenkamp.
41“