2. Allgemeine Verwaltungssachen.
Nachdem durch rechtskräftige Urteile des Königlichen Landgerichts I in Berlin vom 7. No.
vember 1911 und 26. Februar 1912 gegen die in Paris erscheinende periodische Druckschrift „La vie
een Culotte Kouge“ binnen Jahresfrist zweimal Verurteilungen auf Grund der §8 41 und 42 des
Strafgesetzbuchs erfolgt sind, wird in Anwendung des § 14 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874
(Reichs-Gesetzbl. S. 65) die fernere Verbreitung dieser Druckschrift auf die Dauer von zwei Jahren
hierdurch verboten.
Berlin, den 19. April 1912.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Delbrück.
33. Finanzwesenn.
Nachmeisung
von Einnahmen der Reichs-Post= und Telegraphen= sowie der Reichs-Eisenbahnverwaltung
für die Zeit vom 1. April 1911 bis zum Schlusse des Monats März 1912.
B Einnahmen vom Beginne Im Reichshaushalts-Etat
Bezeichnung des Rechnungsjahrs bis ist die Einnahme für das
der · zum Schlusse des Monats Rechnungsjahr 1911
Einna h men März 1912 veranschlagt auf
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Post- und Telegraphenverwaltung .. ... 755 503 017 734 161 600
Reichs-Eisenbahnverwaltung 139 168 000 128 893 000
4. Marine und Schiffahrt.
Das fünfte Heft des neunzehnten Bandes der im Reichsamt des Innern herausgegebenen
„Entscheidungen des Ober-Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs“ ist im Verlage von
2 Friederichsen & Co. in Hamburg erschienen und zum Preise von 3,00 JA¾ zu beziehen.