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Anlage B.
Fragen,
die in dem am Schlusse des Berichtsfahrs zu erstattenden Begleitbericht insbesondere
zu berantworten sind.
1. In wieviel Fällen und bei welchen Seuchen
sind Einschleppungen aus dem Ausland ver-
anlaßt worden durch:
a) Tiere,
b) Personen,
I) tierische Rohstoffe oder Erzeugnisse oder
andere Gegenstände!
Die einzelnen Einschleppungen sind nach den
Auslandsstaaten, aus denen sie erfolgt sind, ge-
trennt zu behandeln.
2. In wieviel Fällen und wegen welcher
Seuchen sind Tiere bei der amtstierärztlichen
Untersuchung an der Grenze als seuchenkrank
oder verdächtig von der Einfuhr in das Deutsche
Reich zurückgewiesen worden?
3. In welchen Fällen sind bei den ver-
schiedenen Seuchen Beobachtungen gemacht worden,
die für die Beurteilung der Wirksamkeit oder
Abänderungsbedürftigkeit der erlassenen Vor-
schriften von besonderer Bedeutung sind?
Das besondere Augenmerk ist dabei namentlich
zu richten auf etwaige Fälle der Suuchen-
verschleppung:
a) von Viehmärkten, Schlachtviehhöfen,
Sammelmolkereien, Gastställen, den
Ställen und Betrieben von Viehhändlern,
von Abdeckereien, Gerbereien, Fell= und
Häutehandlungen;
b) durch Unterlassung oder mangelhafte
Ausführung der unschädlichen Beseitigung
der Kadaver oder Kadaverteile, der