Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

Muster a 
(Tabakersatzstoff-Ordnung § 4). 
Hauptamt J 
Liste 
der 
Betriebsinhaber, denen die Mitverwendung von Ersatzstoffen bei der 
Herstellung von Tabakerzeugnissen gestattet ist. 
Anleitung. 
1. Die Liste wird fortlaufend geführt. Die dazugehörigen Belege sind der Zeitfolge nach mit Nummern zu 
versehen und in einem Hefte vereinigt aufzubewahren. 
2. Bei Einsendung des Lager- und Einnahmebuchs für das 1. Viertel des Rechnungsjahrs zur Prüfung wird 
ein von dem zuständigen Oberbeamten bescheinigter Auszug aus der Liste beigefügt, der zu enthalten hat: 
a) Namen und Wohnort derjenigen Betriebsinhaber, die im Laufe des Vierteljahrs Ersatzstoffe verwenden durften, 
b) die Art dieser Ersatzstoffe.
	        
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