— 597 —
verwenden dürfen. In diesem Falle hat der Händler unter Vorzeigen der ihm
vom Besteller ausgehändigten Genehmigung die Ausfertigung eines Begleitscheins
zu beantragen. Auf die Abfertigung der Essigsäure finden die Bestimmungen der
88 78 bis 80 entsprechende Anwendung.
Zu 8 100.
Der zweite Satz erhält folgenden Wortlaut:
„Die Abschreibungen im Kontrollbuch auf Grund von Ankaufserlaubnisscheinen
(§ 99 Abs. 1) sind nach den auf diesen Scheinen eingetragenen Vermerken vom
Oberkontrolleur nach näherer Bestimmung des Hauptamts zu prüfen.“
Zu § 101.
Die Randbeischrift erhält folgende Fassung:
„Zugrunde ge-
gangene Essig-
säure; Lagerung
der Essigsäure."
Der erste Satz ist, wie folgt, zu fassen:
„In Ansehung der zugrunde gegangenen Essigsäure und der Lagerung der
Essigsäure finden die §5 92a und 94 entsprechende Anwendung.“
Zu Anlage 1.
Im Abschnitt 1 unter b Abs. 1 ist:
a) statt: „O, cem“ zu setzen:
„1 cem,
b) statt: „3 g“ zu setzen:
1 g“
/ «
Zu Muster 20.
In Ziffer 2 der Anleitung zum Gebrauch ist folgender Satz anzufügen:
Die mittels Begleitscheins abgefertigte Essigsäure ist von dem ersten Abfertigungsbeamten ab—
zuschreiben.
Auf Seite 3 ist unter der bisherigen gemeinsamen Uberschrift der Spalten 15 bis 18
hinter Spalte 16 eine neue Spalte „16a“ mit folgender Uberschrift einzuschalten:
laut Be-
gleitschein
Nr.
0a
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Hofbuchdrucker. in Berlin.