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dem Zollamt 1 Neiße im Bezirke des Hauptzollamts Neustadt a. O. die unbeschränkte Be-
fugnis zur t Erledigung von Zollbegleitscheinen I über zollbegünstigtes Gasöl, das aus dem Aus-
land eingeht;
dem Zollamt 1 Neudamm im Bezirke des Hauptzollamts Frankfurt a. O die Befugnis zur
Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Tran, Abfallfette und Mineralschmieröle, die für die Nord-
deutsche Sämisch-Dégras-Fabrik Max Laue & Co. in Neudamm eingehen, sowie zur Ausfertigung von
Zollbegleitscheinen I über Schmiermittel und Dégras, die in dieser Fabrik erzeugt sind;
dem Zollamt 1 Nienburg im Bezirke des Hauptzollamts Verden die unbeschränkte Befugnis
zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I und zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß ein-
gehenden Begleitscheingüter;
dem Zollamt 1 Soest im Bezirke des Hauptzollamts Lippstadt die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen I über Tabakblätter, die für die Firma Emil Hoffmann & Co. in Soest eingehen;
dem Zollamt 1 Siegen im Bezirke des Hauptzollamts Iserlohn die Befugnis zur Erledigung
von Begleitzetteln über Bruchmetall.
Königreich Bayern.
Dem Steueramt Edenkoben im Bezirke des Hauptzollamts Landau ist die Befugnis erteilt
worden zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Tabakblätter der Tarifnummer 29, die für den
Zweigbetrieb der Zigarrenfabriken Knippenberg und Linden in Edenkoben bestimmt sind.
Königreich Sachsen.
Das Nebenzollamt Schwarzenberg im Bezirke des Hauptzollamts Eibenstock ist in ein Zollamt
umgewandelt worden. Es übt die folgenden Befugnisse aus: 38, 39, 67 bis 73; Ausfertigung und
Erledigung von Begleitscheinen I und II über Zoll, Branntwein, Tabak, Salz; sämtliche Befugnisse im
Eisenbahnverkehr ohne Einschränkung; Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien
Verkehrs; Abfertigung von Branntwein, Branntweinfabrikaten und Tabak zur Ausfuhr mit dem An-
spruch auf Abgabenvergütung; Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen über Bier; Aus-
fertigung von Ubergangsscheinen über Branntwein, geschrotetes Malz und Wein.
Dem Zollamt Olbernhau im Bezirke des Hauptzollamts Freiberg ist die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen 1I über Cycaswedel erteilt worden.
Großherzogtum Baden.
Die Verwaltung der Zölle und Reichssteuern im Amtsbezirke Rastatt, soweit sie bisher dem
Hauptsteueramt Baden oblag, ist dem Finanzamt Rastatt übertragen worden. Das Untersteueramt
Rastatt ist aufgehoben worden. Das Finanzamt Rastatt, mit dem eine allgemeine, öffentliche Nieder-
lage verbunden ist, übt nunmehr folgende Befugnisse aus:
3, 4, 6e, 7 bis 61, 63, 64, 66 bis 75; Ausfertigung und Erledigung von Zoll-,
Branntwein-, Salz-, Tabak= und Zuckerbegleitscheinen I und II; Erledigung von Leucht-
mittel- und Zündwarenbegleitscheinen; Ausfertigung und Erledigung von Schaumwein-
und Zigarettenbegleitscheinen; sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehr ohne Einschrän-
kung; Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein; Ausfertigung von
Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs; Untersuchung von ausländischem
Wein, Traubenmost und maische; Abfertigung von Tabak, Branntwein und Branntwein-
fabrikaten, die gegen Abgabenvergütung ausgeführt werden sollen, und Bescheinigung
ihres Ausganges bei Abfertigungen zur Niederlage; Abfertigung von Gegenständen, die
nicht unter stehender Kontrolle eingesalzen sind und gegen Abgabenvergütung ausgeführt
werden sollen; Erteilung von Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge gemäß Nr. 8à des
Tarifs zum Reichsstempelgesetz und Verlängerung der nach Nr. 8b des Tarifs zum
Reichsstempelgesetz für Kraftfahrzeuge erteilten Erlaubniskarten; Erhebung von Uber-
gangsabgaben und inneren Abgaben, sowie Ausfertigung und Erledigung von Ubergangs-
scheinen für Bier, Branntwein und Wein; Ausfertigung und Erledigung von Ubergangs-
3 Spielkarten aus dem freien Verkehre Luxemburgs und der Gemeinde
Jungholz.