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2. diejenigen früheren Beamten und Lehrer der zu Nr. 1 bezeichneten Art, denen aus der
) 1.
oben bezeichneten Pensionskasse eine Pension im Mindestbetrage der Invalidenrente nach
den Sätzen der ersten Lohnklasse bewilligt und daneben eine Anwartschaft auf Hinter-
bliebenenfürsorge in dem zu Nr. 1 angegebenen Umfang gewährleistet ist;
die von den Schulgemeinden und evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden des König-
reichs Sachsen Beschäftigten, für die von den Arbeitgebern die Befreiung beantragt ist,
und denen Anwartschaft auf Ruhegeld im Mindestbetrage der Invalidenrente nach den
Sätzen der ersten Lohnklasse sowie auf Witwenrente nach den Sätzen der gleichen Lohn-
klasse und auf Waisenrente gewährleistet ist oder die lediglich für ihren Beruf ausgebildet
werden,
mPersonen, denen auf Grund einer früheren Beschäftigung bei den unter Nr. 1 genannten
Schul= und Kirchengemeinden Ruhegeld, Wartegeld oder ähnliche Bezüge im Mindest-
betrage der Invalidenrente nach den Sätzen der ersten Lohnklasse bewilligt sind und
daneben eine Anwartschaft auf Hinterbliebenenfürsorge in dem zu Nr. 1 angegebenen
Umfang gewährleistet ist. ·
Berlin, den 27. Oktober 1912.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Caspar.
4. Polizeiwesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
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Name und Stand Alter und Heimat Behörde, welche die Datum
2 – — Grund Auswei des
S Ausweisung .
der Bestrafung. » Ausweisungs-
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z der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses.
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a) Auf Grund des 5 39 des Strafgesetzbuchs:
1 Franz Howorka, geboren am 20. November 1882 zusschwerer Diebstahl, Königlich Preußischer 29. Juli 1912.
Schlosser, Dux, Bezirk gleichen Namens, Böh= versuchter schwerer Regierungspräsident zu
men, österreichischer Staatsange-und einfacher Dieb= Potsdam,
höriger, stahl (2 Jahre 6 Mo-
nate Zuchthaus, laut
Erkenntnis vom 31. .
März 1910),
2 Josef Sieber, geboren am 15. Mai 1886 zu Flöhau, Diebstahl im Rück-Königlich Sächsische 11. September
Goldarbeiter, Bezirk Podersam, Böhmen, öster- fall (1 Jahr Zucht= Kreishauptmannschaft 1912.
reichischer Staatsangehöriger, haus, laut Erkennt zu Leipzig,
nis vom 7. No-
vember 1911),
b) Auf Grund des § 362 des Strafgesetzbuchs:
3 Josef Gniewek, (Lgeboren am 19. März 1883 zu Brat-Betteln, Königlich Preußischer 14. Oktober
Arbeiter, kowice, Bezirk Rzeszow, Galizien, Regierungspräsident zu 1912.
ortsangehörig ebendaselbst, öster- Schleswig, 1
reichischer Staatsangehöriger,