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Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Direktor Gustav Schütt zum Vizekonsul
in Jakobstad (Finland) zu ernennen geruht.
Dem Kaiserlichen Konsul Kuenzer in Zanzibar ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870
in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung
erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen einschließ-
lich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und
Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem Königlich Rumänischen Konsul in Königsberg, Johannes Ernst William Hellgardt, ist
namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.
Dem Königlich Schwedischen Vizekonsul in Geestemünde, Friedrich Kohlenberg, ist namens des
Reichs das Exequatur erteilt worden.
Dem Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Hannover, Albert H. Michelson, ist namens
des Reichs das Exequatur erteilt worden.
Dem Königlich Großbritannischen Konsul in Bremen, Carl Edward Scholl, ist namens des Reichs
das Exequatur erteilt worden.
Die Kaiserlichen Vizekonsulate in Bridgwater und Montrose sind zur Einziehung gelangt.