Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

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Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Direktor Gustav Schütt zum Vizekonsul 
in Jakobstad (Finland) zu ernennen geruht. 
  
Dem Kaiserlichen Konsul Kuenzer in Zanzibar ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 
in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung 
erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen einschließ- 
lich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und 
Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
Dem Königlich Rumänischen Konsul in Königsberg, Johannes Ernst William Hellgardt, ist 
namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. 
  
Dem Königlich Schwedischen Vizekonsul in Geestemünde, Friedrich Kohlenberg, ist namens des 
Reichs das Exequatur erteilt worden. 
  
Dem Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Hannover, Albert H. Michelson, ist namens 
des Reichs das Exequatur erteilt worden. 
  
Dem Königlich Großbritannischen Konsul in Bremen, Carl Edward Scholl, ist namens des Reichs 
das Exequatur erteilt worden. 
  
Die Kaiserlichen Vizekonsulate in Bridgwater und Montrose sind zur Einziehung gelangt.
	        
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