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dem Steueramt Neumarkt i. O. im Bezirke des Hauptzollamts Nürnberg die Befugnis zur
Erledigung von Zollbegleitscheinen I1 über leichtes Mineralöl, das für die Aktiengesellschaft für Pe-
troleumindustrie in Nürnberg-Doos auf der Eisenbahn in Fässern oder Kesselwagen eingeht und vom
Ausfertigungsamte speziell revidiert ist;
der Steuerstelle Obernsees im Bezirke des Hauptzollamts Bayreuth die Befugnis zur Ab-
fertigung von Bier zur Ausfuhr unter Inanspruchnahme der Rückvergütung des Malzaufschlags sowie
zur Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen.
Großherzogtum Baden.
Die Verwaltung der Zölle und Reichssteuern in den Amtsbezirken Donaueschingen und Neu-
stadt, soweit sie bisher den Hauptsteuerämtern Singen und Stühlingen oblag, ist dem Finanzamt
Donaueschingen, die Verwaltung der Zölle und Reichssteuern im Amtsbezirke Villingen, soweit sie
bisher vom Hauptsteueramte Singen besorgt wurde, ist dem Finanzamt Villingen übertragen worden.
Diese beiden Finanzämter haben nunmehr folgende Befugnisse: 3 bis 5, 6e, 7 bis 61, 63
64, 66 bis 75; Ausfertigung und Erledigung von Zoll., Branntwein-, Salz-, Tabak= und Zucker-
begleitscheinen I und II; Erledigung von Leuchtmittel-, Schaumwein= und Zündwarenbegleitscheinen;
Ausfertigung und Erledigung von Zigarettenbegleitscheinen; sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehr
ohne Einschränkung; Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein; Ausfertigung von
Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs; Untersuchung von Wein, Traubenmost und
Traubenmaische gemäß § 2 der Weinzollordnung; Abfertigung von nicht unter stehender Kontrolle
eingesalzenen Gegenständen, Tabak, Branntwein und Branntweinfabrikaten zur Aus fuhr gegen Abgaben-
vergütung und Bescheinigung ihres Ausganges bei Abfertigungen zur Niederlage; Erteilung von Er-
laubniskarten für Kraftfahrzeuge gemäß Nr. 8 a des Tarifs zum Reichsstempelgesetz und Verlängerung
von Erlaubniskarten, die gemäß Nr. 8b dieses Tarifs erteilt sind; Erhebung von Ubergangsabgaben
und inneren Abgaben, Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen über Bier, Branntwein
und Wein sowie Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen über Spielkarten aus dem
freien Verkehre Luxemburgs und der Gemeinde Jungholz (Erledigung nur für den Durchgangsverkehr).
Der Steuereinnehmerei Neckargemünd 1 im Bezirke des Hauptsteueramts Heidelberg ist die
Befugnis zur Ausfertigung von Schaumweinbegleitscheinen erteilt worden.
Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt.
Dem Zollamt Stadtilm ist die Befugnis zur Erledigung von Salzbegleitscheinen II erteilt
worden.
Großherzogtum Oldenburg.
Dem Hauptsteueramt Oldenburg ist die Befugnis zur Abfertigung von zuckerhaltigen Waren
zur Ausfuhr gegen Abgabenvergütung erteilt worden.
Herzogtum Anhalt.
Beim Steueramt 1 Oranienbaum (Seite 219 des Amterverzeichnisses) hat die Bemerkung 1
in der letzten Spalte folgendermaßen zu lauten:
2 über unbearbeitete Tabakblätter;
12 auch über die für die Firma C. G. Trimpler in Oranienbaum im Veredelungsverkehr
ein= und wieder ausgehenden Naben und Radreifen der Tarifnummer 799;
2 auch über die von der vorgenannten Firma im Veredelungsverkehr auszuführenden Räder
der Tarifnummer 629.