Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

— 1204 — 
Anlage 3. 
Deutsches Reich. 
(Reichsadler.) 
Urkunde über die Verleihung der unmittelbaren 
Reichsangehörigkeit. 
D (Namen, Stand und Wohnort), geboren am 
(sowie seiner Ehefrau geborenen 
und folgenden von ihm kraft elterlicher Gewalt (§ 1626 B. G.B.) gesetzlich vertretenen Kindern: 
1. (Namen), geboren am in 
2. 
) 
ist mit dem Zeitpunkt der Aushändigung dieser Urkunde die unmittelbare Reichsangehörigkeit verliehen 
worden; damit Deutsche geworden. 
Die Verleihung der unmittelbaren Reichsangehörigkeit erstreckt sich nur auf die vorstehend auf— 
geführten Familienangehörigen. 
........................................................... , den " 19 
– 4 (Der Reichkanzler.) 
(Unterschrift.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.