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wiederum mit dem ältesten Jahrgang beginnend, vorgestellt werden, z. B. wenn 1894 der
jüngste Jahrgang ist:
Klasse 1 Jahrgang 1880,
— 1891
1892.
= 1893,
" 1894.
- 1890,
1892,
- 1893,
1894.
In den Jahresklassen sind die Militärpflichtigen nach dem Alphabet, und zwar zu—
nächst von dem Buchstaben A und sodann in jedem folgenden Jahre vom nächsten Buch—
staben ausgehend, zu ordnen. Bei Personen mit gleichem Vor- und Familiennamen ist das
Alter (Tag der Geburt) maßgebend.
Hiernach ist Liste E aufzustellen (siehe Ziffer 3).
3. Ausnahmen von der Reihenfolge (Ziffer 2) können gemacht werden
a) bei freiwillig Einzustellenden, oder auf Antrag bei Militärpflichtigen, die ihre so—
fortige Einstellung wünschen,
b) zugunsten der in einem Schutzgebiet oder im Ausland lebenden Militärpflichtigen,
c) im Interesse einzelner Waffengattungen, an deren Ersatz besondere Anforderungen zu
stellen sind,
d) bei Militärpflichtigen, die in den Terminen vor den Ersatzbehörden nicht pünktlich er—
schienen sind (§ 26, 7).
Die unter a, b und d bezeichneten Militärpflichtigen sind in Liste E ohne Rücksicht
auf die Tauglichkeitsklasse und den Jahrgang, dem sie angehören, vor allen anderen
Militärpflichtigen (Ziffer 2) aufzuführen.
R.M. G. 13.
4. Abweichungen im Interesse einzelner Waffengattungen dürfen nur von dem Militär-
vorsitzenden der Ober-Ersatzkommission verfügt werden, sofern für solche (Garde, Kürassiere
Fußartillerie, Pioniere, Verkehrstruppen, Okonomiehandwerker, Train-Stamm, Marine) die
#“¼½3 Anzahl Rekruten innerhalb der regelmäßigen Reihenfolge nicht zu finden ist
8 73, 5).
5. Nach Möglichteit sind stets Leute aller Jahrgänge für jeden Tag zum Aushebungsgeschäfte
zu beordern.
6. Die Einordnung Verzogener findet nach ihrem Jahrgang, ihrer Tauglichkeit (Klasse 1 oder 2)
und nach dem Alphabet statt.
7. Militärpflichtige, die bei der Musterung entschuldigt gefehlt haben, sind, sofern sie beim
Aushebungsgeschäfte vorgestellt werden, in der Liste E bei ihrem Jahrgang hinter Klasse 2
nachzutragen und gegebenenfalls entsprechend ihrer festgestellten Tauglichkeit und nach dem
Alphabet einzuordnen. -
8. Für die Entscheidung über die Einstellung von Militärpflichtigen der Vorstellungs-
listen B, C und D, die beim Aushebungsgeschäfte für tauglich befunden werden, ist Ziffes 2
maßgebend.
9. Militärpflichtige der seemännischen und halbseemännischen Bevölkerung sind nur nach Jahr-
gängen mit dem ältesten beginnend und nach dem Alphabet zu ordnen."“ iiiin-x
§ 67.
S0OCSdeG-S——— —
Dieser Paragraph lautet:
1 „Musterungsausweise.
Musteer 1. Den gemusterten Militärpflichtigen des laufenden Jahrganges werden nach der
rnherun Musterungsausweise erteilt. ch Musterung
autw Sie dienen als Ausweis für die Militärpflichtigen während der Dauer ihrer Militärpflicht