Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

— 1245 — 
In Ziffer 41 Abs. 2 ist für „Inspektion“ zu setzen „General-Inspektion“ und hinter „General- 
kommandos“ einzufügen „leinschließlich der Königlich Sächsischen und Württembergischen)“. 
Der letzte Absatz dieser Ziffer ist zu streichen. 
. 129 
ist zu streichen. 
8 130. 
„§ 130“ wird „§ 129“. 
In Ziffer 1 ist für „(§ 125, 34)“ zu setzen „(8 125, 3c)“. 
Muster 4 Titelblatt. 
In der Anmerkung 1 hinter „bei den Telegraphen: braun mit blauer Einfassung“ ist einzufügen: 
„bei den Luftschiffertruppen: braun mit weißer Einfassung, 
bei den Fliegertruppen: braun mit grüner Einfassung, 
bei den Kraftfahrtruppen: braun mit roter Ginfassung.“ 
Muster 6. Spalte 15 erhält folgenden Wortlaut: 
„Außer der Reihenfolge einzustellen." 
In Anmerkung 1 ist im ersten Absatz hinter „sein,“ einzufügen „sowie etwaige Strafaussetzung 
oder etwaiger Erlaß der Strafe“. 
Muster 7. Spalte 12 fällt fort. Die Spalten 13 bis 15 erhalten die Ziffern 12 bis 14. In 
Anmerkung 3 ist für „13“ zu setzen „12“ und in Anmerkung 4 für „15“ zu setzen „.14“. 
Muster 8 fällt fort. 
Muster 11 ist durch das anliegende zu ersetzen. 
Muster 13. 
An Stelle des Musters tritt das anliegende. 
Muster 16. 
Hinter dem letzten Absatz ist einzufügen: 
„Die Annahme verliert ihre Gültigkeit, wenn vor dem festgesetzten Einstellungs- 
termin eine Mobilmachung erfolgt.“ 
Muster 21. 
In Spalte 8 ist für „Inspektion der Verkehrstruppen“ zu setzen „General-Inspektion 
des Militär-Verkehrswesens“. 
Muster 24 kommt in Wegfall. 
Anlage 3. 
In Ziffer des l. Abschnitts ist für „Losungsschein“ zu setzen „Musterungsausweis 
(früher Losungsschein)“. 
In Ziffer 7h ist für „Scheine“ zu setzen „Ausweise (Scheine)“. 
Anlage 1. 
In Ziffer Za Abs. 2 ist hinter „Mitteilung“ einzufügen: 
„nach dem angeschlossenen Muster à “. 
An den Rand ist zu setzen: 
Musier à#. 
Hinter Muster a 2 der Anlage 4 ist das anliegende neue Muster à “" einzufügen. 
In Ziffer 5 Abs. 4 der Anlage 4 ist hinter dem Worte „Beurlaubtenstande"“ einzu- 
fügen „(außer Ersatzreserve)".
	        
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