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Dieser Teil des Fragebogens kann abgetrennt werden.
Grlänterungen zum Fragebogen Nr. 7
Salinen.
1. Der Fragebogen gilt auch für Salinen, die mit Salzbergwerken verbunden sind. Wenn
ein Unternehmer mehrere Salinen besitzt, so ist für jede einzelne Saline ein besonderer Fragebogen
auszufüllen. Bilden mehrere benachbarte Salinen eine wirtschaftliche Einheit, so genügt die Aus-
füllung eines Fragebogens für diese Salinen. In diesem Falle sind die Salinen, auf die sich die
Angaben beziehen, auf Seite 2 am Schlusse des Fragebogens anzugeben.
2. Jede Frage ist zu beantworten. Ein leerer Raum darf hinter keiner Frage bleiben,
weil sonst Zweifel darüber erweckt werden, ob die Frage überhaupt gelesen worden ist.
3. Zu Frage IA und B. Es sind die von Ihnen für Ihre Saline der Knappschafts-
Berufsgenossenschaft mitgeteilten, in Ihrer Arbeiter= und Lohnnachweisung aufgeführten Zahlen —
Zahl der durchschnittlich im Laufe des Jahres beschäftigt gewesenen gesetzlich und freiwillig versicherten
Personen — anzugeben. Kommt die Knappschafts-Berufsgenossenschaft nicht in Betracht und wird der
zuständigen Berufsgenossenschaft, z. B. der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie, nur die Zahl
der Arbeitstage mitgeteilt, so ist die Frage I Ab auszufüllen, indem die Zahl der Arbeitstage ein-
getragen wird, die der Berufsgenossenschaft für die gesetzlich und freiwillig versicherten Personen mit-
geteilt worden ist. Unter I Ba sind die für die unter I Aaaufgeführten Personen in Betracht
kommenden Löhne und Gehälter, unter I"BBh der Gesamtverdienst (verdienter Lohn oder Gehalt +— Wert
etwaiger Naturalleistungen, Tantiemen und Vergütungen) einzutragen, der auf die unter I Ab an-
gegebenen Arbeitstage entfällt. Enthalten die Zahlen für die Berufsgenossenschaft auch die in anderen
Betrieben beschäftigt gewesenen Personen und deren Löhne und Gehälter oder die für andere Be-
triebe in Frage kommenden Arbeitstage und den hierfür in Betracht kommenden Gesamtverdienst, so
sind, soweit möglich, die auf die anderen Betriebe entfallenden Personen oder Arbeitstage und die
entsprechenden Löhne und Gehälter oder der Gesamtverdienst abzuziehen. Hierbei können, falls eine
Trennung der in den verschiedenen Betrieben beschäftigt gewesenen Personen oder der Arbeitstage und
der Löhne und Gehälter oder des Gesamtverdienstes sich nicht auf Grund der Geschäftsbücher ermög-
lichen läßt, die Angaben schätzungsweise gemacht werden.
In den Staatsbetrieben sind die beschäftigt gewesenen Betriebsbeamten mit einem Gesamt-
diensteinkommen bis zu 5000 ∆ mit zu berücksichtigen.
4. Zu Frage II. Es ist die gesamte in der Saline zur Herstellung von Salz während
des Erhebungsjahrs satsächich verbrauchte Sole anzugeben, einerlei ob sie von anderen Produktions=
stätten bezogen oder im eigenen Betriebe gewonnen worden ist. Es sind daher in Betracht zu ziehen
die Vorräte, die zu Beginn des Erhebungsjahrs vorhanden gewesen und die Mengen, die während
des Erhebungsjahrs in die Saline zum Zwecke der Herstellung von Salz eingebracht worden sind,
dagegen abzuziehen die Vorräte, die am Ende des Erhebungsjahrs verblieben sind. Die zu anderen
Zwecken als zur Herstellung von Salz verbrauchte Sole ist unter VI A und B anzugeben.
Unter Sole ist sowohl die natürliche Sole als auch die künstliche Sole zu ver-
stehen. Als künstliche Sole ist diejenige Sole anzusehen, die im Bergwerksbetriebe durch
Auflösen von Steinsalz mittels Wasser oder Sole gewonnen wird. Wird die natürliche