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Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen.
Königreich Preußen.
Die Zollämter II Lupow im Bezirke des Hauptzollamts Stolp i. P. und Weißenhaus im
Bezirke des Hauptzollamts Aachen Inlandsverkehr sind aufgehoben worden.
In Dortmund ist ein Zollamt 1 mit der Amtsbezeichnung „Zollamt I Dortmund Post“ er-
richtet worden, dem folgende Befugnisse beigelegt worden sind: 3, 4, 7, 17, 19, 20, 21, 28 bis 39,
41 bis 55, 57, 58, 59, 60, 61, 63, 64, 65; Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen 1;
Erledigung von Zollbegleitscheinen II; Ausfertigung von .Musterpässen über Gegenstände des
freien Verkehrs.
Erteilt:
der Zollabfertigungsstelle Charlottenburg Güterbahnhof im Bezirke des Hauptzollamts Char-
lottenburg folgende Befugnisse: Ausfertigung und Erledigung von Zoll- und Branntweinbegleit-
scheinen 1 und II; Untersuchung von ausländischem Wein, Traubenmost und maische; Abfertigung von
Bier, Branntwein und Branntweinfabrikaten, Kakaowaren und zuckerhaltigen Waren, für die bei der
Ausfuhr Abgabenvergütung beansprucht wird; Erteilung von Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge nach
Nr. 8b des Tarifs zum Reichsstempelgesetze;
dem Zollamt 1 Cöpenick im Bezirke des Hauptzollamts Neukölln die Befugnis zur Erledigung
von Begleitzetteln über Mineralöl, das für die Firma Kunheim & Co., chemische Fabrik in Wildau,
in Kesselwagen eingeht;
dem Zollamt II Geilenkirchen im Bezirke des Hauptzollamts Aachen Inlandsverkehr die Be-
fugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Reis, Pflaumen, Korinthen,
Rosinen, Ringäpfel, Aprikosen und Schmalz für die Kommanditgesellschaft und Kolonialwarengroß-
handlung A. Basten & Söhne in Geilenkirchen, über Schmalz jedoch nur insoweit, als eine Vor-
abfertigung bei einer dazu befugten Amtsstelle (§ 9 Abs. 1 der Fleischbeschau-Zollordnung) bereits
stattgefunden hat;
dem Zollamt 1 Goldap im Bezirke des Hauptzollamts Gumbinnen die Befugnis zur Er-
ledigung von Begleitscheinen II über inländisches Salz;
dem Zollamt 1 Luckenwalde im Bezirke des Hauptzollamts Potsdam die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen I über unausgerüstete Hüte aus Panamastroh, die im Veredelungs-
verkehr für die Firma Friedrich Steinberg in Luckenwalde eingehen;
dem Hauptzollamt Malmedy die Befugnis zur Abfertigung von Lumpensendungen, die für die
Firma Steinbach & Co. in Malmedy mit Zollbegleitschein unter Eisenbahnwagenverschluß eingehen;
dem Zollamt 1 Melle im Bezirke des Hauptzollamts Osnabrück die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen I über Tran und zur Abfertigung der mit Zollbegleitschein unter Eisenbahn-
wagenverschluß eingehenden Sendungen von Tran, Baumwollsamen-, Sojabohnen= und Maisöl;
dem Zollamt I Mettmann im Bezirke des Hauptzollamts Elberfeld die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen I über Kratzenbeschläge;
dem Hauptzollamt Neukölln die Befugnis zur Abfertigung des mit Zollbegleitschein in Eisen-
bahnkesselwagen eingehenden Mineralöls;
dem Zollamt !I Opladen im Bezirke des Hauptzollamts Solingen die Befugnis zur Aus-
fertigung von Begleitscheinen I über die von der Firma Albert Berger in Hilgen im Veredelungs-
verkehr auszuführenden Kerzen (Tarifnummer 252);
dem Zollamt 1 Werden im Bezirke des Hauptzollamts Essen die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen II.
Entzogen:
dem Hauptzollamt Dortmund die Befugnisse 3, 4, 7, 17, 19, 20, 21, 28 bis 39, 41 bis 55,
57 bis 61, 63, 64, 65 und die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen 1;
dem Zollamt 1 Melle im Bezirke des Hauptzollamts Osnabrück die Befugnis zur Ausfertigung
und Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 über Getreide und Mühlenfabrikate.