Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

10  Frühjahrs-Session  1871.

deutsche  Fortschrittspartei  durfte  sich  rühmen,  die  älteste  liberale
Partei  im  Reichstage  zu  sein;  schon  am  18.  Juni  1861  war  sie
für  den  preußischen  Landtag  gebildet  worden  aus  einer  Vereinigung
von  Männern  aus  der  demokratischen  und  aus  der  konstitutionellen
Partei.  Zu  ihren  Stiftern  gehörten  u.  a.  Frh.  v.  Hoverbeck,
Schulze-Delitzsch,  Virchow,  der  1870  verstorbene  Waldeck  und
v.  Forckenbeck,  seit  1867  nationalliberal.  Die  Fortschrittspartei
war,  obwohl  sie  sich  vor  1866  nur  auf  Preußen  und  das  preußische
Abgeordnetenhaus  beschränkte,  die  erste  parlamentarische  Partei  in
Deutschland  gewesen,  welche  sich  als  eine  „deutsche“  Partei  bezeichnet
  hatte.  An  die  Spitze  ihres  Programms  von  1861  stellte
sie  das  Verlangen  „nach  einer  festen  Einigung  Deutschlands,  welches
ohne  eine  starke  centrale  Gewalt  in  Händen  Preußens  und  ohne
gemeinsame  deutsche  Volksvertretung  nicht  gedacht  werden  kann".
In  Verbindung  mit  der  früheren  Partei  des  linken  Centrums  hatte
die  Fortschrittspartei  von  1862  bis  1866  über  die  Mehrheit  im
preußischen  Abgeordnetenhause  verfügt.  Sie  führte  dort  den  Kampf
gegen  das  Ministerium  Bismarck  für  Aufrechterhaltung  der  Verfassung,
  welcher  sich  in  jener  Zeit  aus  den  Kämpfen  über  die
Militärorganisation  entwickelt  hat.  Noch  mangelt  es  über  die  parlamentarischen
  Kämpfe  der  Fortschrittspartei  in  der  Zeit  von  1862
bis  66  an  einer  ausführlichen  unparteiischen  Geschichtsschreibung.)

*)  Anmerkung:  Jene  Kämpfe  waren  dadurch  entstanden,  daß  das
Ministerium  unter  dem  Kriegsminister  v.  Roon  eigenmächtig  durch  Vermehrung
  der  Cadres  und  Erhöhung  der  Friedenspräsenzstärke  von  130  000
auf  200  000  Mann  eine  Neuorganisation  des  Heeres  geschaffen  hatte,  welche
mit  der  damals  bestehenden  gesetzlichen  Dauer  der  Kriegsdienstpflicht  in  der
Reserve  und  Landwehr  ersten  und  zweiten  Aufgebots  nicht  im  Einklang  stand.
Als  nun  1862  die  Fortschrittspartei  mit  dem  linken  Centrum  im  Abgeordnetenhause
  die  Mehrheit  erlangte,  drängte  dieselbe  auf  eine  neue  gesetzliche  Regelung
der  Kriegsdienstpflicht  auf  der  Grundlage  der  Einführung  der  zweijährigen
Dienstzeit  unter  Aufrechterhaltung  der  Landwehr  in  bisheriger  Gestalt,  aber
zugleich  mit  Beibehaltung  der  seit  1859  verstärkten  Aushebung.  Um  Mitte
September  1862  war  das  ganze  Ministerium,  einschließlich  des  Kriegsministers
v.  Roon,  geneigt,  auf  der  Grundlage  der  sogenannten  Forckenbeck'schen  und
Twesten'schen  Amendements,  Anerkennung  der  neuen  Truppenteile  unter  Einführung
  der  zweijährigen  Dienstzeit,  einen  friedlichen  Ausgleich  herbeizuführen.
Im  Kronrat  aber  widersprach  der  König  und  erklärte  im  Falle  der  mangelnden
  Unterstützung  des  Ministeriums  die  Krone  niederlegen  zu  wollen.  Dies
hatte  den  Abbruch  der  Verhandlungen  zur  Folge  und  die  Berufung  des
Fürsten  Bismarck  in  das  Ministerium.  Nunmehr  lehnte  das  Abgeordnetenhaus
  die  Mehrforderungen  für  die  neuen  Truppenteile  in  dem  Budget  von
1862  ab.  Dae  Ministerium  Bismarck  aber  führte  von  dieser  Zeit  ab  bis  1866
die  Regierung  fort  unter  einseitiger  Festsetzung  des  Militäretats  und  ohne