10 Frühjahrs-Session 1871.
deutsche Fortschrittspartei durfte sich rühmen, die älteste liberale
Partei im Reichstage zu sein; schon am 18. Juni 1861 war sie
für den preußischen Landtag gebildet worden aus einer Vereinigung
von Männern aus der demokratischen und aus der konstitutionellen
Partei. Zu ihren Stiftern gehörten u. a. Frh. v. Hoverbeck,
Schulze-Delitzsch, Virchow, der 1870 verstorbene Waldeck und
v. Forckenbeck, seit 1867 nationalliberal. Die Fortschrittspartei
war, obwohl sie sich vor 1866 nur auf Preußen und das preußische
Abgeordnetenhaus beschränkte, die erste parlamentarische Partei in
Deutschland gewesen, welche sich als eine „deutsche“ Partei bezeichnet
hatte. An die Spitze ihres Programms von 1861 stellte
sie das Verlangen „nach einer festen Einigung Deutschlands, welches
ohne eine starke centrale Gewalt in Händen Preußens und ohne
gemeinsame deutsche Volksvertretung nicht gedacht werden kann".
In Verbindung mit der früheren Partei des linken Centrums hatte
die Fortschrittspartei von 1862 bis 1866 über die Mehrheit im
preußischen Abgeordnetenhause verfügt. Sie führte dort den Kampf
gegen das Ministerium Bismarck für Aufrechterhaltung der Verfassung,
welcher sich in jener Zeit aus den Kämpfen über die
Militärorganisation entwickelt hat. Noch mangelt es über die parlamentarischen
Kämpfe der Fortschrittspartei in der Zeit von 1862
bis 66 an einer ausführlichen unparteiischen Geschichtsschreibung.)
*) Anmerkung: Jene Kämpfe waren dadurch entstanden, daß das
Ministerium unter dem Kriegsminister v. Roon eigenmächtig durch Vermehrung
der Cadres und Erhöhung der Friedenspräsenzstärke von 130 000
auf 200 000 Mann eine Neuorganisation des Heeres geschaffen hatte, welche
mit der damals bestehenden gesetzlichen Dauer der Kriegsdienstpflicht in der
Reserve und Landwehr ersten und zweiten Aufgebots nicht im Einklang stand.
Als nun 1862 die Fortschrittspartei mit dem linken Centrum im Abgeordnetenhause
die Mehrheit erlangte, drängte dieselbe auf eine neue gesetzliche Regelung
der Kriegsdienstpflicht auf der Grundlage der Einführung der zweijährigen
Dienstzeit unter Aufrechterhaltung der Landwehr in bisheriger Gestalt, aber
zugleich mit Beibehaltung der seit 1859 verstärkten Aushebung. Um Mitte
September 1862 war das ganze Ministerium, einschließlich des Kriegsministers
v. Roon, geneigt, auf der Grundlage der sogenannten Forckenbeck'schen und
Twesten'schen Amendements, Anerkennung der neuen Truppenteile unter Einführung
der zweijährigen Dienstzeit, einen friedlichen Ausgleich herbeizuführen.
Im Kronrat aber widersprach der König und erklärte im Falle der mangelnden
Unterstützung des Ministeriums die Krone niederlegen zu wollen. Dies
hatte den Abbruch der Verhandlungen zur Folge und die Berufung des
Fürsten Bismarck in das Ministerium. Nunmehr lehnte das Abgeordnetenhaus
die Mehrforderungen für die neuen Truppenteile in dem Budget von
1862 ab. Dae Ministerium Bismarck aber führte von dieser Zeit ab bis 1866
die Regierung fort unter einseitiger Festsetzung des Militäretats und ohne