Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

—   457   —

(Titelseite)

Nr.

Ausfuhranmeldung.

Zur  Erlangung  der  Salzabgabenvergütung  werden  dem

Muster  3
(S.  Bfr.  D.  §  44).

des  Anmeldungsbuchs.

Amte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zu  nachbenannte  eingesalzene  (gepökelte,  geräucherte)  Waren  angemeldet,
welche  über  ausgeführt  werden  sollen.
.  —  .
Laufende Nummer  Prüfungsbefund  Angabe
Zahl,  Art  Roh-  Rein=  Zahl,  über
  und  Zeichen  Inhalt  gewicht  gewicht  Art  und  Roh=  Rein-  den  an-  Bemerkungen
der  ß  Packstücke  Zeichen  Inhalt  gewicht  gewicht,  gelegten
der  Pack-  .  gewicht  gewicht  Verschluß
stücke
.  kg  kg  kg  kg  ——
1  2  8  4  5  6  1  8  9  10  11
Daß  zum  Einsalzen  nicht  weniger  als  kg
Salz  auf  100  kg  verwendet  worden  sind,  wird  hiermit  „  den  ien  19
versichert.
-Amt

.............  den............  ten.......19...

(Stempel.)