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(Titelseite)
Nr.
Ausfuhranmeldung.
Zur Erlangung der Salzabgabenvergütung werden dem
Muster 3
(S. Bfr. D. § 44).
des Anmeldungsbuchs.
Amte
zu nachbenannte eingesalzene (gepökelte, geräucherte) Waren angemeldet,
welche über ausgeführt werden sollen.
. — .
Laufende Nummer Prüfungsbefund Angabe
Zahl, Art Roh- Rein= Zahl, über
und Zeichen Inhalt gewicht gewicht Art und Roh= Rein- den an- Bemerkungen
der ß Packstücke Zeichen Inhalt gewicht gewicht, gelegten
der Pack- . gewicht gewicht Verschluß
stücke
. kg kg kg kg ——
1 2 8 4 5 6 1 8 9 10 11
Daß zum Einsalzen nicht weniger als kg
Salz auf 100 kg verwendet worden sind, wird hiermit „ den ien 19
versichert.
-Amt
............. den............ ten.......19...
(Stempel.)