Muster 7.
(Zu § 65 Abs. 2.)
Tierärztlicher Approbationsschein.
Nachdem Herr aus die
tierärztliche Prüfung vor der Prüfungskommission zu mit dem
Urteil bestanden hat, wird ihm hierdurch die Approbation als Tierarzt für
das Gebiet des Deutschen Reichs gemäß § 29 der Reichsgewerbeordnung erteilt.
, den 19
(Siegel und Unterschrift der Zentralbehörde.)
Approbation für
als Tierarzt.